Die Regierung kündigte an diesem Freitag, dem 27. Dezember, eine Erhöhung der Hilfen an, um den Mitarbeitern das tägliche Reisen zu erleichtern. Bei mehreren Transportprämien, die sowohl an Kraftstoffe als auch an umweltfreundlichere Alternativen geknüpft sind, werden die Steuerfreigrenzen ab dem 1. Januar 2025 erhöht.
Die Freigrenze für die Kraftstoffprämie erhöht sich von 200 auf 300 Euro pro Jahr. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber einen Teil der Treibstoffkosten seiner Arbeitnehmer übernehmen kann, ohne dass dieser Betrag bis zu diesem neuen Schwellenwert steuerpflichtig ist. Zur Erinnerung: Diese Obergrenze wurde aufgrund des Anstiegs der Kohlenwasserstoffpreise bereits in den Jahren 2022 und 2023 vorübergehend auf 400 Euro angehoben, bevor sie im Jahr 2024 wieder auf 200 Euro angehoben wurde.
Um die Energiewende voranzutreiben und die Einführung von Elektroautos zu fördern, wird außerdem der Ladebonus um 100 Euro erhöht. Der Steuerfreibetrag erhöht sich von 500 auf 600 Euro pro Jahr. Diese Unterstützung richtet sich an Arbeitnehmer, die ein Elektrofahrzeug besitzen und eine finanzielle Unterstützung für ihre Ladekosten erhalten möchten.
Die Regierung möchte auch saubereres Reisen fördern, sei es mit dem Fahrrad, mit dem Roller, zu Fuß oder sogar mit öffentlichen Verkehrsmitteln. So erhöht sich bei der Kombination aus „Nachhaltiger Mobilitätspaket“ und ÖPNV-Abo die Freigrenze von 800 auf 900 Euro pro Jahr. Das „Nachhaltige Mobilitätspaket“ wird Arbeitnehmern ausgezahlt, die sich für sogenannte „sanfte“ Verkehrsmittel entscheiden, während das ÖPNV-Abonnement weiterhin eine Leistung bleibt, die häufig zum Teil vom Arbeitgeber übernommen wird.