Neue juristische Niederlage für Laurent Wauquiez

Neue juristische Niederlage für Laurent Wauquiez
Neue juristische Niederlage für Laurent Wauquiez
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In einer Entscheidung vom 30. Dezember 2024 erklärte der Staatsrat die Berufung von Laurent Wauquiez für unzulässig, der die Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lyon beantragte, mit der der ehemalige Präsident der AURA-Region angewiesen worden war, Dokumente im Zusammenhang mit Verwaltungsangelegenheiten zu übermitteln zur Organisation des Gipfeldinners.

Dies ist eine neue Niederlage für das Wauquiez-Lager in der Angelegenheit des Gipfeldinners, einem üppigen und teuren Empfang, der im Oktober 2022 im Château de la Chaize in Beaujolais organisiert wurde. Wie unsere Kollegen von Tribune de Lyon mitteilten, lehnte der Staatsrat am 30. Dezember die Berufung des ehemaligen Präsidenten der Region Auvergne-Rhône-Alpes ab. In seiner Entscheidung, die Lyon Capitale einholen konnte, lehnt das Verwaltungsgericht daher den Antrag von Laurent Wauquiez ab, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lyon vom Mai 2024 aufheben zu lassen.

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Ein Abendessen für 100.000 Euro

Im vergangenen Mai wies die TA von Lyon die regionale Exekutive an, der Opposition und Johann Cesa, Regionalberater der Gruppe „Sozialistische Ökologen und Demokraten“, Verwaltungsdokumente im Zusammenhang mit dem Gipfelessen zu übermitteln. Unter diesen Dokumenten befand sich auch die vollständige Gästeliste, die teilweise mitten im Sommer an die Presse gelangt war.

Dieses Abendessen, auch im Visier der Landesfinanzstaatsanwaltschaft, kostete die Gemeinde mehr als 100.000 Euro, also 1.100 Euro pro Gast. Hinter dieser von der PNF eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlung versteckt sich auch Laurent Wauquiez, um nicht alle mit dem Abend verbundenen Dokumente zu übermitteln. Nach dieser Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts muss daher nur noch die Gästeliste übermittelt werden, wobei sich der ehemalige Präsident der Region auf ein Gesetz beruft, das es erlaubt, Verwaltungsdokumente nicht weiterzugeben, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird.

„Begrenztes“ politisches Interesse

Nach der Kontaktaufnahme freut sich Johann Cesa über diesen neuen juristischen Sieg und wartet nun darauf, ob das Verwaltungsgericht Lyon seine Entscheidung umsetzen kann. Ich bin mir bewusst, dass das Interesse an der Verbreitung einer bereits in den Medien veröffentlichten Gästeliste besteht.bleibt begrenzt„Der Regionalberater wird keine Geldstrafe verlangen.“Ich möchte nicht, dass diese Gerichtsentscheidung die Region Geld kostet, aber der Richter kann durchaus beschließen, eine Strafe zu verhängen, solange uns die Exekutive die Gästeliste nicht zugesandt hat” fügt er hinzu.

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Seit den ersten Enthüllungen über dieses Abendessen, das in Anwesenheit zahlreicher Wirtschaftsführer, Sportler und Persönlichkeiten aus der Region organisiert wurde, verdächtigt die Opposition Präsident LR, der inzwischen Stellvertreter der Haute-Loire geworden ist, dass sie dieses Treffen sehr teuer organisiert hat alleiniger Vorteil, auf Kosten der Region.

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