Der Mindestbeitrag wurde zum 1. Januar 2025 um 2 % erhöht. (Abbildung) (Stevepb / Pixabay)
Das Beitragsminimum, die Mindestgrundrente für eine Vollrente, wurde zum 1. Januar 2025 um 2 % erhöht. Es beträgt nun 747,69 Euro brutto pro Monat, wenn Sie weniger als 120 Beitragsquartale haben.
In Frankreich können Personen, die eine Vollrente beziehen, unter einem bestimmten Betrag keine Grundrente erhalten. Dies nennen wir den Mindestbeitrag oder Mico. Gute Nachrichten für die betroffenen Rentner: Dieser Schwellenwert wurde am 1. Januar um 2 % erhöht, da er der Entwicklung des Mindestlohns (Smic) folgt.
Sie beläuft sich somit nun auf 747,69 Euro brutto pro Monat, verglichen mit 733,03 Euro im Jahr 2024, heißt es
Unsere Zeit
. Der erhöhte Mico, der Versicherungsnehmern gewährt wird, die eine Vollrente mit Beitragszahlungen für alle Quartale haben, beträgt 893,65 Euro brutto pro Monat, verglichen mit 876,13 Euro im Jahr 2024.
Der Gesamtbetrag der Renten darf 1.367,51 Euro pro Monat nicht überschreiten
Rentnern aus dem privaten Sektor, die im Laufe ihrer Karriere über ein bescheidenes Einkommen verfügten, wird somit garantiert, dass sie mindestens einen dieser beiden Beträge erhalten, je nachdem, wie viele Quartale sie angesammelt haben. Für den Fall, dass nicht alle Quartale des Versicherten eingezahlt werden, wird die Höhe der Erhöhung durch eine Berechnung ermittelt.
„Wenn Sie mehr als 120 Beitragsquartale haben, beträgt der Betrag [de 747,69 euros brut par mois] wird entsprechend der Anzahl Ihrer eingezahlten Quartale im Vergleich zu Ihrer Gesamtzahl der Quartale erhöht.“
weist die französische Regierung auf ihrer offiziellen Website darauf hin.
Diese Mindestgrundrente kann möglicherweise durch eine von Agirc-Arrco gezahlte Zusatzrente ergänzt werden. Allerdings darf in diesem Fall die Gesamtrente die monatliche persönliche Rentenobergrenze nicht überschreiten. Letzterer beträgt in diesem Jahr 1.367,51 Euro pro Monat. Bei Überschreitung dieser Grenze wird der Mico gekürzt.