Camembert AOP gewinnt Berufung

Camembert AOP gewinnt Berufung
Camembert AOP gewinnt Berufung
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Käseherstellern ist es schließlich verboten, auf der Verpackung eines Nicht-g.U.-Camemberts einen normannischen Ursprung zu erwähnen oder darzustellen. Das Verwaltungsgericht Caen hatte die Genehmigung am 12. Februar 2024 dennoch aufrechterhalten. Doch das Verwaltungsberufungsgericht Nantes entschied am 10. Januar zugunsten des Nationalen Instituts für Herkunft und Qualität (Inao). könnte glauben, sie würden Camembert de Normandie AOP kaufen.

Also keine Erwähnungen mehr wie „made in Normandy“ sowie die normannischen Flaggen auf den Kartons. Einige, wie zum Beispiel der President Camembert (Lactalis), müssen neu gestaltet werden. Die Angabe der normannischen Herkunft der Milch bleibt zulässig, wenn dies auf der Rückseite der Schachtel angegeben ist.

Belgien

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