Der tragische Ausgang des Eröffnungstages eines Restaurants in den Chalets von Gruissan am 26. Mai 2018 wird nachhaltig in Erinnerung bleiben. Ein zweieinhalbjähriges Kind stürzte aus einem Kleinzug und wurde im Beisein seiner Familie von einem Waggon zerquetscht. Drei Schausteller und ein Sicherheitsexperte werden sich wegen angeblicher fahrlässiger Tötung verantworten.
Ein Fahrgeschäftsehepaar und ihr Sohn sowie ein selbstständiger Sicherheitsexperte müssen sich am 28. März 2025 vor dem Strafgericht Narbonne erklären. Sie werden sich für den mutmaßlichen Tatbestand der vorsätzlichen Tötung und im Übrigen der verdeckten Arbeit aufgrund von Fahrlässigkeit und „vorsätzlicher Verletzung der Sicherheits- und Vorsichtspflichten“ verantworten. Diese angeblichen Missstände führten im Mai 2018, dem Tag des Saisonstarts für ein Strandrestaurant im Badeort Gruissan, zum Tod eines erst zweieinhalbjährigen Kindes.
Ein gruseliges Szenario
In diesem Fall wurden die Gemeinde und der Bürgermeister Didier Codorniou wegen derselben Verhinderungsvorwürfe angeklagt. Der für die Ermittlungen zuständige Untersuchungsrichter war der Ansicht, dass die Beweise nicht ausreichten, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Wenn man die Anordnung des Richters liest, läuft einem ein Schauer über den Rücken. Sie beschreibt die erschreckenden Umstände, unter denen das Kind starb.
Seine Eltern setzten ihn gegen 15 Uhr genau im vorletzten Waggon in der Kleinbahn ab „Das Karussell startete und ab der zweiten Runde stand das Kind auf und ging aus unerfindlichen Gründen unter der Kette hindurch, die den hinteren Zugang verschloss. Er fiel zwischen die beiden Waggons und wurde schließlich vom letzten Wagen erdrückt.“fasst die Informationen zusammen. Die Schreie von Zeugen, insbesondere der Mutter des Opfers, führten dazu, dass die Fahrt anhielt. Und das geschieht nicht augenblicklich.
Vernichtende Zeugenaussagen und Videos
Das Kind wurde mehrere Meter weit geschleift. Und die Bemühungen seines Großvaters, mit Hilfe anderer Anwesender den Wagen anzuheben und zu befreien, waren vergeblich. Der unglückliche Cherub konnte trotz des schnellen Eingreifens der Rettungsdienste nicht gerettet werden. Die Erkenntnisse der Gendarmerie-Ermittler, insbesondere der örtlichen Forschungsbrigade, ermöglichten die Sammlung zahlreicher Zeugenaussagen und Videodokumente, die als vernichtend galten.
-Der technische Controller im Blick
Dem Vorlagebeschluss zufolge wurde festgestellt, dass die Kinder nicht wie gesetzlich vorgeschrieben mit Einzelgurten oder Schranken gesichert waren und dass das Fahrgeschäft nicht über eine Sicherheitsstoppvorrichtung verfügte. Notfall, dass alle Unterlagen zum Betrieb und zur Steuerung der Fahrt auf Italienisch verfasst wurden. Und dass vor Beginn der Tour keine Sicherheitskontrolle durch den Verantwortlichen für die Mitnahme der Kinder und ebenso wenig durch den Fahrer durchgeführt wurde … Eine echte Bestandsaufnahme mutmaßlicher Straftaten im Prévert-Stil, bei der der verantwortliche Angeklagte besonders ins Visier genommen wird der Durchführung der technischen Inspektion der Attraktion im Vorfeld. Was die relativ nebensächlichen Tatsachen der verdeckten Arbeit betrifft, so handelt es sich um den „Familienbetrieb“ ohne Arbeitserklärung oder Gehaltsabrechnungen des Systems, um den es geht.
In diesem Fall wurde weder die Verantwortung der Gemeinde Gruissan noch die der Eigentümer des Lokals, in dem die festliche Veranstaltung stattfand, in Betracht gezogen, da nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des damaligen Untersuchungsrichters kein Grund für eine Strafverfolgung bestand weil sie den ihnen auferlegten Verpflichtungen nachkommen.
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