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Der Finanzentwurf für 2025 wurde an diesem Donnerstag, 10. Oktober, vorgestellt. Er bestätigt, dass die Stromsteuer erhöht wird. Aber in welchem Ausmaß?
Der von der Regierung im Jahr 2022 beschlossene Preisschild zielte darauf ab, den Anstieg des regulierten Stromverkaufstarifs (TRVE) in einem angespannten Marktumfeld zu begrenzen. Wie ? Durch das Taumeln der „Inländische Steuer auf den Endstromverbrauch“ (TICFE). Damit wurde er für Haushalte von 32 auf nur noch 1 Euro pro Megawattstunde (€/MWh) gesenkt. Als im vergangenen Februar die Abschaffung des Tarifschutzes beschlossen wurde, wurde auch die Rückkehr zum Wert der Stromsteuer von 2022 beschlossen. Zunächst lag er wieder bei 21 €/MWh. Ziel war es, ihn im kommenden Februar auf 32 €/MWh zu erhöhen.
Um das Defizit auszugleichen und den angekündigten Rückgang der Kilowattstundenpreise zu nutzen, um die Rechnungen um etwa 9 % zu senken, kündigt die Regierung nun an, dass sie den Betrag noch etwas erhöhen möchte. In einer Höhe, die bei der Vorlage des Finanzentwurfs für 2025 an diesem Donnerstag, 10. Oktober, nicht genannt wurde.
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Eine angekündigte Erhöhung der Stromsteuer
Zum besseren Verständnis erinnern wir uns daran, dass in Frankreich der Preis, den Einzelpersonen für den von ihnen verbrauchten Strom zahlen, in drei Teile geteilt ist. Ein Teil, der an die Kosten für den Transport dieses Stroms gebunden ist und im Tarif für die Nutzung öffentlicher Stromnetze (TURPE) festgelegt ist. Ein weiterer Teil betrifft die Lieferkosten. Ein letzter Teil der Besteuerung. Es ist selbst in drei Teile geschnitten. Erstens gibt es die Transport Tariff Contribution (CTA), die mit TURPE verknüpft ist. Dann eine Mehrwertsteuer, die auf das Abonnement und die verbrauchte Energiemenge anfällt. Und schließlich die interne Steuer auf den Endstromverbrauch, die seit mehreren Tagen in aller Munde ist. Experten sprechen auch von einer Verbrauchsteuer auf Strom, da diese in den allgemeinen Staatshaushalt eingezahlt wird.
Beachten Sie, dass auch fossiles Gas der CTA und der Mehrwertsteuer unterliegt. In Größenordnungen ähnlich wie Elektrizität. Die Differenz wird auf der Seite der Inlandsverbrauchssteuer (TICGN) vorgenommen. Im Jahr 2023 – und seit 2018 – lag er für fossiles Gas bei etwa 8 €/MWh. Das ist mehr als die Steuer auf Strom im Rahmen des Tarifschutzes. Seit dem 1. Januar 2024 ist er auf rund 16 €/MWh gestiegen. Der TICFE war dadurch wieder schwerer geworden. Im Finanzgesetzentwurf für 2025 ist derzeit nicht festgelegt, was nach dem 1. Februar mit dem TICGN geschehen wird. Es wird auch nicht angegeben, was bei der Binnenverbrauchssteuer auf Energieerzeugnisse zu erwarten ist, die sich auf inländisches Heizöl auswirkt. Im Jahr 2024 betrug dieser 15,6 €/MWh. Sie war damit auch niedriger als die Stromsteuer. Was der Finanzentwurf für 2025 ankündigt, ist eine „Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Energie“, die dem Staat 3 Milliarden Euro einbringen soll. Wir könnten uns also vorstellen, dass im Februar 2025 auch die Steuern auf fossiles Gas und Heizöl steigen werden. Von da an aber, um die auf Strom aufzuholen oder zu übertreffen …
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Die Folgen einer hohen Strombesteuerung
Das alles bringt einen zum Schaudern. Denn denken wir daran: Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir so weit wie möglich auf kohlenstoffarme Energien umsteigen. Allerdings ist unser Strom bereits heute weitgehend dekarbonisiert. Und wenn es mit fossilem Gas oder Heizöl konkurriert, bleibt sein Preis attraktiv … oder abschreckend. Die Besteuerung verschiedener Energien kann daher eine Rolle spielen. Es sollte zumindest eine klare politische Botschaft vermitteln.
Über die Frage der Energiewende hinaus geht es um die Frage der Handelsbilanz unseres Landes. Denn der Kauf fossiler Brennstoffe, die wir auf unserem Boden nicht haben, ist teuer. Teurer als der Verkauf von in Frankreich erzeugtem CO2-armen Strom. Es stellt sich auch die Frage nach den tatsächlichen Auswirkungen auf die Staatsfinanzen. Denn die Entwicklung erneuerbarer Energien, genau wie die Kernenergie, in einem Kontext, in dem die Nutzung von Elektrizität nicht gefördert wird, birgt die Gefahr, dass die Kosten steigen.
Beachten Sie abschließend, dass der Finanzentwurf für 2025 immer noch ein Problem hervorruft „Ökologisierung der Besteuerung“ durch „Änderungsmaßnahmen“ in Bezug auf fossile Brennstoffe – und die Preise für Flugtickets – sowie a „Umweltbesteuerung“ Dadurch wird die Mehrwertsteuer auf Gaskessel von 5,5 % auf 20 % erhöht. In einem etwas anderen Bereich wird die Kfz-Strafe verschärft, wodurch thermische Fahrzeuge teurer werden. Gleichzeitig wird aber der Betrag, der für den Ökobonus für den Kauf eines umweltfreundlicheren Fahrzeugs vorgesehen ist, gekürzt …
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