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Wie Sie es im Jahr 2025 dank dieses wenig bekannten Tipps vermeiden können

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© Leeloo The First/Pexels

– Es gibt Möglichkeiten, die Flat Tax zu umgehen.

Dem Finanzausschuss war am Mittwoch, 16. Oktober, bei der Prüfung des Haushalts für 2025 ein kleiner Coup gelungen. Ohne die Pauschalsteuer abzuschaffen, hatten die Abgeordneten grünes Licht gegeben Steigerung der Gesamtrate um 33 % ab 2025. Doch während der Prüfung in öffentlicher Sitzung in der Nationalversammlung habe es die Linke nicht geschafft, die Prüfung umzugestalten, erklärte sie Hauptstadtinsbesondere aufgrund des Sinneswandels der National Rally. In der Zwischenzeit können Steuerzahler dieser Pauschalsteuer entkommen und dies auf völlig legale Weise tun, erklären Sie Die Echos.

Wenn Sie Inhaber eines Bausparplans (PEL), von Aktien, Anleihen oder eines Superbankkontos sind, können Sie sich in der Regel dem einmaligen pauschalen Abzug der Einkünfte aus diesen Anlagen nicht entziehen. Diese Pauschalsteuer von 30 % besteht aus 12,8 % Pauschalsteuer und 17,2 % Sozialversicherungsbeiträge – gilt für Ihre Zinsen und Dividenden, betont Hauptstadt. Mit dem „Befreiungsantrag“ können Sie nur Ihre abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge einsehen.

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Ein Antrag muss bis Ende November gestellt werden

Um den obligatorischen, nicht befreienden Pauschalabzug von 12,8 % zu vermeiden, ist also eine Begründung erforderlich Ressourcenbedingungen besondere. Das Referenzsteuereinkommen (RFR) für das Jahr N-2 darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Entsprechend Die Echosdie Obergrenzen haben sich in den letzten Monaten nicht verändert und die Zinsen liegen bei 25.000 Euro für Einkünfte aus steuerbegünstigten Sparkonten, Obligationenscheinen oder PELs (gezeichnet seit 2018). Ein Betrag verdoppelte sich 50.000 Euro für verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.

Anders verhält es sich jedoch bei Befreiungen im Zusammenhang mit Dividenden: Die RFR-Obergrenze darf 50.000 Euro (75.000 Euro für ein Paar) nicht überschreiten. Unsere Kollegen betonen, dass steuerfreie (oder wenige) Haushalte diese Pauschalabgabe nicht zahlen, da sie ihre Ressourcen übersteigt. Für andere ermöglicht der „Befreiungsantrag“ einen Aufschub der Zahlung von 12,8 %. Mit der Antragstellung sollten Sie jedoch nicht zu lange warten, da die Frist auf . gesetzt ist 30. November.

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Es gibt jedoch eine Ausnahme „für Produkte aus Lebensversicherungsverträgen und Kapitalabflüssen aus einer Altersvorsorge“so die Steuerverwaltung. Sie müssen dann eine machen Ehrenbrief an die Banken gerichtet, bei denen die Anlagen gehalten werden. Auf der Website für öffentliche Finanzen gibt es auch einen Musterbrief. Aber Vorsicht vor Falschangaben: Es wird mit einem Bußgeld gerechnet. Nach Angaben unserer Kollegen entspricht sie 10 % des Abzugsbetrags, der fälschlicherweise Gegenstand des Befreiungsantrags war.

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