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CÔTE-D’OR: Zusammenfassung der Arbeitsaufsichtskontrollen während der Ernte

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Teams des Arbeitsministeriums führten Kontrollen der Beschäftigungs- und Unterbringungsbedingungen von Saisonarbeitern durch. In Chaux wurden zwei Weingüter gezwungen, „in unwürdigen Bedingungen untergebrachte Weinpflücker umzusiedeln“.

Pressemitteilung der Departementsdirektion für Beschäftigung, Arbeit und Solidarität der Côte-d’Or vom 7. November 2024:

Wie jedes Jahr führte die Arbeitsaufsichtsbehörde der Côte d’Or Kontrollen in den Weinbergen durch, um sicherzustellen, dass die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen der Pflücker eingehalten wurden.

Während eines sechstägigen Besuchs, darunter einer in Zusammenarbeit mit der Mutualité Sociale Agricole, überprüften die Teams 23 Bereiche sowie 12 Dienstleister und Zeitarbeitsfirmen.

Bei den Kontrollen wurden mehrere Verstöße festgestellt, vor allem Fälle von verdeckter Arbeit und unbefugter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Diese Straftaten betreffen Weindienstleister und deren Auftraggeber, nämlich Weingüter.

Seit mehreren Jahren erinnern die Arbeitsaufsichtsbehörden und ihre Partner die Fachleute der Branche an ihre Pflicht, die soziale und rechtliche Ordnungsmäßigkeit der von ihnen beauftragten Dienstleister zu überprüfen. Bei Nichteinhaltung dieser Wachsamkeit drohen Sanktionen gegen das Weingut, insbesondere im Falle von verdeckter Arbeit oder der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gesetzliche Genehmigung.

Darüber hinaus konzentrierten sich sechs Kontrollen speziell auf die Unterbringungsbedingungen der Weinpflücker, darunter zwei in Zusammenarbeit mit der Gendarmerie, insbesondere in der Gemeinde Chaux. Diese Inspektionen führten zu zwei einstweiligen Verfügungen an die Weingüter, die diese dazu zwangen, Weinpflücker, die von Dienstleistungsunternehmen in unwürdigen Bedingungen untergebracht waren, umzusiedeln. Wenn die Unterbringungsbedingungen als unwürdig erachtet werden, müssen die Auftraggeber den Arbeitgeber anweisen, sie unverzüglich zu regulieren; andernfalls muss der Nachlass selbst für die Unterbringung der Arbeitnehmer sorgen. Die betroffenen Güter ergriffen rasch Maßnahmen, um die Weinpflücker unterzubringen.

Ziel dieser wiederkehrenden Kontrolle ist es, die Achtung der Rechte der Saisonarbeiter im Rahmen einer Weinbautätigkeit zu gewährleisten, die eine strikte Einhaltung von Beschäftigungs- und Sicherheitsstandards erfordert.

Der Arbeitsaufsichtsdienst des DDETS der Côte d’Or stellt bei Treffen mit repräsentativen Berufsverbänden oder bei Vorbesprechungen umfassende Informationen zu den für die Beschäftigung und Unterbringung von Saisonarbeitern geltenden Vorschriften zur Verfügung.

Darüber hinaus steht er dem Berufsstand mit allen notwendigen Auskünften zur Einstellung von Saisonarbeitskräften oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungserbringung zur Verfügung.

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