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Gemeinsam günstigere Energie – Ein Gruppeneinkauf von Gas, um erhebliche Einsparungen zu erzielen – Aktion UFC-Que Choisir

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Während die Energiepreise weiterhin auf einem sehr hohen Niveau bleiben, hat UFC-Que Choisir, entschlossen, sich konkret für die Kaufkraft der Verbraucher einzusetzen, über ihre Tochtergesellschaft SAS Que Choisir eine Ausschreibung von Angeboten nationaler Gaslieferanten gestartet, damit diese Angebote einreichen können ein finanziell attraktives und rechtssicheres Angebot. Mehrere Anbieter gaben Angebote ab, und nach der Analyse war das Angebot von Alterna Energie das niedrigste Gewinnerangebot. Dieses Angebot wird heute allen Abonnenten angeboten, die vom nationalen Vertriebshändler GRDF betreut werden (ausgenommen lokale Vertriebsgesellschaften).

Zwischen 17 % und 22 % Ersparnis (einschließlich Steuern) im Vergleich zum durchschnittlichen kWh-Benchmarkpreis

Das Gewinnerangebot weist einen Preis pro kWh Gas (inkl. Steuer) auf, der zwischen 17 % und 22 % unter dem durchschnittlichen Richtpreis für den Monat November liegt (abhängig von der Tarifzone und der Tarifoption Kochen oder Heizen) (1). Der Preis des Abonnements ist identisch mit dem Referenzpreis (einer der günstigsten auf dem Markt). Mit diesem Angebot können Sie erhebliche Einsparungen erzielen.

Konkret und im Vergleich zum „Gateway“-Angebot, auf das ehemalige TRV-Gaskunden umgestiegen sind, spart ein Haushalt, der nur Gas zum Kochen oder zur Warmwasserbereitung nutzt und 4.000 kWh pro Jahr verbraucht, 166 Euro an seiner Jahresrechnung ( 573 Euro im Vergleich zu 739 Euro) (2). Für einen mit Gas beheizten Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr fällt der Kaufkraftgewinn sogar noch größer aus, da er im Laufe eines Jahres 473 Euro einspart (2.004 Euro gegenüber 2.477 Euro). Unter Berücksichtigung aller derzeit auf dem Markt verfügbaren Angebote ist das Angebot „Günstiger Energie gemeinsam“ mit mindestens 13,6 % günstiger (4) das mit Abstand finanziell attraktivste (3).

Ein Festpreis über zwei Jahre, der Verbraucher vor einer erneuten Preiserhöhung schützt

Gemäß den Spezifikationen garantiert das vom Gewinner vorgeschlagene Angebot den Festpreis für Gas und das Abonnement über zwei Jahre (5) (ohne Steueränderungen). Dadurch sind Verbraucher über einen langen Zeitraum vor einer möglichen erneuten Gaspreisexplosion auf den Märkten geschützt. Das Angebot „Günstiger Energie gemeinsam“ könnte also tatsächlich zu noch größeren Einsparungen führen, als auf Basis aktueller Preise berechnet.

Über wettbewerbsfähige Preise hinaus Rechtssicherheit

Über den Preisaspekt hinaus zeichnet sich das „Gemeinsam günstigere Energie“-Angebot erneut durch eine verstärkte Rechtssicherheit durch einen sicheren Vertrag mit Klauseln aus, die den Verbraucher stärker schützen als die herkömmlich vorgeschlagenen, sowie durch die Einbindung der UFC-Que Choisir Federation in die Bearbeitung möglicher Beschwerden von Abonnenten im ersten Jahr (6).

Um die Gasrechnungen zu senken, sind Verbraucher daher eingeladen, das Gewinnerangebot „Gemeinsam günstigere Energie“ auf der Website von SAS Que Choisir zu entdecken. www.quechoisirensemble.fr . Bei Interesse können sie bis zum 31. Dezember 2024 ein individuelles Angebot des Gewinneranbieters einholen und bei Bedarf den Wunsch äußern, den Gruppeneinkauf (7) zu abonnieren.


(1) Das Gewinnerangebot ist für Gasabonnenten zugänglich, die vom nationalen Verteiler GRDF beliefert werden (ausgenommen Korsika, lokale Verteilerunternehmen). GRDF unterteilt das Staatsgebiet in 6 Tarifzonen. Der Bezugspreis ist identisch mit dem des Benchmark-Angebots für den Monat November


(2) Für einen Haushalt, der in GRDF-Zone 3 lebt. Die jährliche Rechnung variiert je nach Region.


(3) Sehen Sie sich unseren kostenlosen und unabhängigen Energiekomparator an: https://www.quechoisir.org/comparateur-energie-n21201


(4) Für einen Haushalt, der in der GRDF-Zone 3 lebt und 20.000 kWh Gas pro Jahr verbraucht.


(5) Zur Erinnerung: Zur Festsetzung des Preises ist allein der Anbieter verpflichtet, Abonnenten können jederzeit kündigen.


(6) Konkret wird im Falle einer unbefriedigten Beschwerde jede Antwort des Lieferanten auf diese Beschwerde zunächst an die UFC-Que Choisir-Föderation weitergeleitet, die im Falle einer Meinungsverschiedenheit über den Inhalt den Verbraucher informieren und diese vorlegen kann ihm insbesondere die möglichen Rechtsbehelfe bei andauernder Meinungsverschiedenheit mitzuteilen.


(7) Zur Deckung der Organisationskosten wird nur von Abonnenten ein Beitrag in Höhe von 12 Euro inklusive Steuern erhoben (ermäßigt auf 6 Euro inklusive Steuern für Mitglieder von UFC-Que Choisir und Abonnenten seiner Publikationen).

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