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Autofahrer wegen Tod von zwei Verkehrspolizisten verurteilt

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Ein Autofahrer wurde diesen Freitag vom Strafgericht Albertville zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er zwei Straßenpolizisten getötet hatte, die im Einsatz waren.

Er verschickte Textnachrichten, während er mit 110 km/h fuhr: Ein Autofahrer wurde an diesem Freitag, dem 15. November, vom Strafgericht von Albertville (Savoie) zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er zwei Verkehrspolizisten getötet hatte, die damals auf Intervention waren.

Wegen fahrlässiger Tötung durch einen Fahrer wurde ihm außerdem der Führerschein entzogen und es wurde ihm für drei Jahre verboten, die Tat zu wiederholen.

„Ich hätte dieses Telefon nie benutzen dürfen“, sagte der 32-Jährige vor einem Monat vor Gericht und bekannte sich damit zur Verantwortung.

„Ich habe nicht aufgepasst.“

Nach Angaben seines Anwalts wird er keine Berufung einlegen. Am 2. März 2022 wurde auf der Nationalstraße 90 gerade ein mobiler Schnittplatz der Interdepartementalen Straßendirektion mit entsprechender Beschilderung auf dem Straßenabschnitt zwischen Moûtiers und Albertville installiert, auf dem sich die Tragödie ereignete. Um 12:05 Uhr kam es zu einem ersten Materialzusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, bevor es um 12:15 Uhr und 39 Sekunden zum tödlichen Zusammenstoß kam.

Um 12:14 und 51 Sekunden hatte der beteiligte Fahrer gerade zwei SMS verschickt, während er mit 110 km/h auf der rechten Spur fuhr, wo der Signalanhänger der Baustelle angehalten wurde.

„Ich habe die Vorwarnung nicht gesehen, ich habe nicht aufgepasst“, gestand der Angeklagte im Zeugenstand, zum Zeitpunkt des Vorfalls ein Lieferfahrer. Nachdem er seine Textnachrichten verschickt hatte, „hob er den Kopf“, bevor er das Lenkrad nach links drehte, ohne jedoch den beiden Agenten ausweichen zu können.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Beamten bei ihrem Eingriff alle Sicherheitsregeln eingehalten hatten, auch wenn eines der beiden Opfer laut einer Blutuntersuchung immer noch unter Cannabiseinfluss stand.

Der Angeklagte hatte vor dem Vorfall weder Alkohol noch Drogen konsumiert. Sein Vorstrafenregister war sauber, aber er war bereits wegen Verkehrsverstößen mit einer Geldstrafe belegt worden.

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