Lange Verhandlungen
Nach sehr langen Verhandlungen in den letzten Monaten haben Krankenkassen und Privatärzte die Zunahme der Arztbesuche bestätigt. Diese Vereinbarung wurde per Dekret im Amtsblatt im Juni 2024 unterzeichnet.
Welche konkreten Veränderungen gibt es beim Hausarzt?
Ab dem 22. Dezember 2024 kostet ein Besuch beim Hausarzt 30 €, derzeit 26,50 €. Für Kinder unter 6 Jahren erhöht sich der Beratungspreis auf 35 €, gegenüber bisher 31,50 €.
Diese Erweiterung betrifft auch Konsultationen mit Fachärzten. Konsultationen in bestimmten klinischen Fachgebieten, die an Attraktivität verlieren, insbesondere Pädiatrie, Psychiatrie, Rheumatologie, medizinische Gynäkologie, Geriatrie und sogar Endokrinologie, werden von gezielten und erheblichen Verbesserungen profitieren.
gibt die staatliche Krankenversicherung an.
Wie hoch sind die Preise für Konsultationen beim Kinderarzt?
Ab dem 22. Dezember 2024 erhöhen sich auch die Beträge für Kinderarztbesuche. Für ein Kind unter 2 Jahren erhöht sich der Beratungssatz von 38,50 € auf 39 € im Dezember und auf 40 € im Juli 2025. Wenn das Kind zwischen 2 und 6 Jahre alt ist Jahren steigt der Preis von derzeit 33,50 € auf 35 € im Dezember. Darüber hinaus werden technische Rechtsakte sowie Gelegenheitsgutachten (APC) neu bewertet.
Was ist mit anderen Spezialisten?
Die koordinierte Konsultation mit dem Psychiater, Neuropsychiater oder Neurologen beträgt derzeit 51,70 Euro und wird im Dezember auf 55 Euro und im Juli 2025 auf 57 Euro erhöht. Der Preis für eine Konsultation in der Kinderpsychiatrie (verlängert bis 25 Jahre) wird bei 55 Euro liegen 75.
Die auf 33,50 Euro festgelegte Sprechstunde beim Gynäkologen erhöht sich im Dezember 2024 auf 37 Euro und im Juli 2025 auf 40 Euro.
Der Betrag beim Altenarzt liegt bei 31,50 Euro und wird im Dezember auf 37 Euro und im Juli 2025 auf 42 Euro steigen.
Das Melanom-Screening beim Hautarzt ist auf 47,50 Euro festgelegt und wird im Dezember auf 54 Euro und im Juli 2025 auf 60 Euro erhöht.
Was sind die Belohnungen?
Die Krankenversicherung wird die Arztpreise erhöhen. Im Gegenzug bittet sie sie, ihre Rezepte für Medikamente, Untersuchungen und Arbeitsunterbrechungen zu reduzieren.
Für die Telekonsultation ändert sich nichts
Die mit der Krankenversicherung ausgehandelten neuen Tarife sehen vor, dass der Tarif für die Telekonsultation von Hausärzten in den nächsten fünf Jahren bei 25 € bleibt, im Vergleich zu 30 € für persönliche Konsultationen.
Immer 2 € zu Lasten des Versicherten
Zur Erinnerung: Seit dem 15. Mai 2024 hat sich der Festbeitrag, also der Eigenanteil des Patienten, der nicht der Erstattung durch die Krankenkasse oder die Zusatzkrankenversicherung unterliegt, von 1 auf 2 Euro verdoppelt. Diese Erhöhung des Restbetrages gilt im Rahmen einer Konsultation oder Handlung durch einen Arzt, sei es Allgemeinmediziner oder Facharzt, sowie für radiologische Untersuchungen oder biologische Analysen. Sie gilt jedoch nicht für Eingriffe, die von einer Hebamme, einem Zahnarzt oder gar einer Arzthelferin durchgeführt werden. Dies gilt auch nicht für Empfänger von ergänzender solidarischer Krankenversicherung, staatlicher medizinischer Hilfe (AME) sowie für Frauen, die seit mehr als 6 Monaten schwanger sind oder deren Kind vor weniger als 12 Tagen entbunden hat.
wird auf der offiziellen Website des öffentlichen Dienstes zurückgerufen.
Erhöhung der Nutzungsgebühren: Befürchtungen
Die Regierung plant, die Kostenerstattung für Konsultationen durch die Krankenversicherung von 70 % auf 60 % zu senken. Dieser Vorschlag ist Gegenstand zahlreicher Kritik: Dies ist der Fall von MG France, der Ärztegewerkschaft, Dieser Vorschlag ist eine Illusion. Dieser „Mäßigungsschein“ mit sehr schlechtem Namen (der nie zu einer Mäßigung der Gesundheitsausgaben geführt hat, obwohl dies sein Vorwand war – und immer noch ist) erlaubt keine Einsparungen. Die Übertragung einer Milliarde Euro an öffentlichen Ausgaben auf die Zusatzkrankenversicherung wird zu einer Erhöhung ihrer Preise führen. Was die Krankenversicherung nicht zahlt, wird von den Patienten durch ihre Beiträge bezahlt, zuzüglich der Verwaltungskosten dieser Organisationen, die viel höher sind als die der Krankenversicherung.“
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