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Steuern 2024. Bitte beachten Sie, dass für diesen Montag eine Steuerabgabe geplant ist: Wer ist betroffen?

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Redaktionelle Nachrichten

Veröffentlicht am

25. November 2024 um 6:04 Uhr

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Dies ist die dritte und vorletzte Steuererhebung für diese Steuerkampagne 2024 auf Einkünfte aus dem Jahr 2023. An diesem Montag, dem 25. November 2024, wird die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) eine Abbuchung von den Konten bestimmter Steuerzahler vornehmen.

Wir erzählen Ihnen mehr.

Abhängig vom zu zahlenden Gesamtbetrag

Im vergangenen August erhielten alle Steuerpflichtigen einen Steuerbescheid. Anhand dieses Betrags können wir abschätzen, ob wir an diesem Montag von einer Abbuchung von unserem Bankkonto betroffen sein werden oder nicht.

Tatsächlich nimmt das Finanzamt bei größeren Steuern maximal vier separate Abzüge vor, wobei die Quellensteuer nicht mitgerechnet wird. Es gab eine am 25. September und eine weitere am Freitag, den 25. Oktober. Dieser Montag ist der dritte.

Diese dritte Abgabe erfolgt für alle Steuerzahler, die noch mindestens 300 Euro zu zahlen haben. Sollte der Betrag wirklich groß sein, erfolgt eine vierte Auszahlung am Freitag, 27. Dezember 2024.

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Auf Kontoauszügen sind Belastungen an der Angabe „Generaldirektion für öffentliche Finanzen“ und dem Vermerk „Einkommensteuersaldo 2023“ sowie der Rechnungsnummer zu erkennen. Es gibt nichts zu tunes ist die französische Regierung, die sich selbst um die Einziehung dieser Gelder kümmert.

Wie vermeide ich Strafen?

Um eine (noch) hohe Rechnung zu vermeiden, „vermeiden Sie Strafen und denken Sie daran, die Aktualität Ihrer angegebenen Bankdaten zu überprüfen“, empfiehlt die DGFiP auf ihrer Website.

„Um zu vermeiden, dass im Jahr 2025 ein zusätzlicher Betrag zu zahlen ist, denken Sie daran, so schnell wie möglich über den Online-Dienst „Meine Quellensteuer verwalten“ oder bei Ihrem Finanzamt „jede Änderung Ihrer persönlichen Situation (Heirat, Geburt usw.)“ zu melden .) oder Einkommensschwankungen (Beförderung, Ruhestand usw.), um Ihre Abzüge entsprechend anzupassen“, fährt die Generaldirektion für öffentliche Finanzen fort.

Und sollte sich ein Steuerzahler in einer heiklen Situation befinden, besteht jederzeit die Möglichkeit, kostenlos zusätzliche Zeit zu beantragen. Wie das geht, erklären wir in diesem Artikel.

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