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Krieg in Gaza: Eine Anzeige wegen „Mitschuld am Völkermord“ richtet sich gegen pro-israelische Vereinigungen in Frankreich

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Diese am Dienstag in Paris von der Französischen Jüdischen Union für den Frieden (UFJP) und Urgence Palestine gegen französische Führer pro-israelischer Vereinigungen wegen „Mitschuld am Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza“ eingereichte Beschwerde ist die erste, die auf diesen Grund abzielt, und zwar der schwerwiegendste die Skala des Rechts, vor der französischen Justiz.

Die beiden Verbände „und ein französisch-palästinensisches Opfer“ verurteilen laut Le Monde „die Organisation, die Beteiligung und den Aufruf, sich an konkreten Aktionen zur Blockierung der humanitären Hilfe für das besetzte Gebiet im Gazastreifen zu beteiligen, insbesondere bei der physischen Verhinderung der Durchfahrt von Lastwagen.“ Grenzübergänge, die von der israelischen Armee kontrolliert werden.“

„Diese bewusste Unterwerfung der Bevölkerung des Gazastreifens unter Lebensbedingungen, die zu ihrer Zerstörung führen können, und insbesondere der Einsatz von Hungersnöten, charakterisiert sowohl nach internationalem Recht als auch nach französischem Recht das Verbrechen des Völkermords“, heißt es in der Pressemitteilung von den Klägern, vertreten durch die Anwälte Damia Taharraoui und Marion Lafouge. Diese Beschwerde gegen die Verfassung einer Zivilpartei (PCPC) richtet sich gegen Persönlichkeiten aus den Verbänden Israel is Forever und Tzav-9, die angeblich die französische Staatsangehörigkeit besitzen. Ein Punkt, der es der französischen Justiz ermöglichen sollte, kompetent zu sein.

Mitte November bekräftigte ein UN-Sonderausschuss, dass die Kriegsmethoden Israels im Gazastreifen als Reaktion auf den Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 „den Merkmalen eines Völkermords“ entsprechen. Am 26. Januar forderte der Internationale Gerichtshof Israel auf, sein Möglichstes zu tun, um jeden Völkermord während seiner Militäroperationen zu verhindern. Israel seinerseits bestreitet diese Anschuldigungen entschieden, bekräftigt sein „Recht, seine Bevölkerung zu verteidigen“ und wirft der Hamas vor, Zivilisten als „menschliche Schutzschilde“ zu nutzen.

VideoAngesichts des Haftbefehls gegen Benjamin Netanyahu gab es geteilte Reaktionen

Im September schloss die Nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft (Pnat) eine Beschwerde von Verbänden ab, in denen die einem französisch-israelischen Mann zugeschriebene Folter an Männern, die als palästinensische Gefangene dargestellt wurden, angeprangert wurde. Das Pnat hingegen hat seit langem Ermittlungen zu Mordanschlägen im Zusammenhang mit einem Terroranschlag im Zusammenhang mit dem Anschlag vom 7. Oktober eingeleitet. „Zu diesem Zeitpunkt wurden noch keine Ermittlungen eingeleitet“ bezüglich möglicher Opfer israelischer Angriffe in Gaza oder im Libanon, gab Pnat Anfang Oktober an.

Am 21. November erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu, seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant und den Chef des bewaffneten Flügels der Hamas Mohammed Deif wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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