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Krieg in Gaza: Zwei Beschwerden wegen „Mitschuld am Völkermord“ richten sich gegen pro-israelische Vereinigungen in Frankreich

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Einer wurde am Dienstag von der Französischen Jüdischen Union für den Frieden (UFJP) eingereicht und war „ein französisch-palästinensisches Opfer“.

In dieser Beschwerde, die auch von Le Monde enthüllt wurde, prangern die Kläger, unterstützt von der Organisation Urgence Palestine, „die Organisation, die Teilnahme und den Aufruf an, sich an konkreten Aktionen zur Blockierung der humanitären Hilfe für das besetzte Gebiet im Gazastreifen zu beteiligen, insbesondere durch die physische Verhinderung der Durchreise.“ von Lastwagen an Grenzübergängen, die von der israelischen Armee kontrolliert werden.

„Diese vorsätzliche Unterwerfung der Bevölkerung von Gaza unter Lebensbedingungen, die zu ihrer Zerstörung führen könnten, und insbesondere der Einsatz von Hungersnöten, charakterisiert sowohl nach internationalem Recht als auch nach französischem Recht das Verbrechen des Völkermords“, unterstützen die Kläger eine Pressemitteilung.

„Auch wenn die rechtliche Einstufung von Völkermord schockierend sein mag, ist sie angesichts der begangenen Taten hier am angemessensten (… Es ist wichtig, genau zu benennen, was passiert“, kommentierten ihre Anwälte Mes Damia Taharraoui und Marion Lafouge mit AFP.

Ihre Beschwerde bei einer Zivilpartei wegen Mitschuld am Völkermord und Anstiftung zur Begehung eines Völkermords zielt auf Persönlichkeiten aus Israel ab und Tzav-9, pro-israelische Vereinigungen, wird mit französischer Staatsangehörigkeit dargestellt.

„Es ist 14 Monate her, seit meine Familie den Völkermord in Gaza erlitten hat. Ich habe aufgehört, die fünfzigste Person zu zählen, die dort ermordet wurde“, sagt die französisch-palästinensische Klägerin, die sich weigert, unter ihrem richtigen Namen auszusagen, aus Angst vor Konsequenzen für ihre Angehörigen in Gaza bleiben.

„Ich sehe meine Lieben sterben. Ich bin jetzt gezwungen, sie zu fragen: + Haben Sie heute etwas gegessen? Essen und jetzt tatsächlich „50 ganz nass für 1m80“.

Ihre „abgemagerten, müden“ Neffen sagten ihr am Montag, sie solle „nur zweimal am Tag Brot mit Zaatar (Gewürzen, Anm. d. Red.) essen“ und „sie seien hungrig“, erzählt sie noch heute, ohne ihre Wut auf Israel für immer zu verbergen und Tzav, zwei Vereine, die ihrer Meinung nach „Komplizen und aktive Akteure des Massakers“ sind.

Eine zweite Beschwerde gegen die Gründung einer Zivilpartei, die von AFP konsultiert wurde, wurde am Mittwoch von der Vereinigung Lawyers for Justice in the Middle East and the Coordination of Appeals for a Just Peace in the Middle East (CAPJPO) – Europalestine eingereicht, weil „ Mitschuld am Völkermord“.

Sie stützen sich insbesondere auf Fotos, Videos und öffentliche Äußerungen und werfen Beamten von Israel is Forever auch vor, humanitäre Fahrzeuge blockiert zu haben.

„Der Straftatbestand der Mittäterschaft am Völkermord scheint der gerechteste strafrechtliche Ausdruck zu sein, um den Sachverhalt zu qualifizieren (…). Wir müssen nun hoffen, dass die französischen Gerichte den Mut finden, unter dieser Qualifikation zu ermitteln“, kommentierten die Anwälte des Völkermords gegenüber AFP Verbände, Herren Matteo Bonaglia und Ala Adas.

Beschwerden gegen die Satzung einer Zivilpartei zielen darauf ab, an einen Ermittlungsrichter weitergeleitet zu werden.

Eine Beschwerde wurde abgeschlossen

Mitte November bekräftigte ein UN-Sonderausschuss, dass die Kriegsmethoden Israels im Gazastreifen als Reaktion auf den Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 „den Merkmalen eines Völkermords“ entsprechen.

Am 26. Januar forderte der Internationale Gerichtshof Israel auf, sein Möglichstes zu tun, um jeden Völkermord während seiner Militäroperationen zu verhindern.

Israel bestreitet diese Anschuldigungen entschieden, bekräftigt sein „Recht, seine Bevölkerung zu verteidigen“ und wirft der Hamas vor, Zivilisten als „menschliche Schutzschilde“ zu nutzen.

Im September schloss die Nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft (Pnat) eine Beschwerde von Verbänden ab, in denen die einem französisch-israelischen Mann zugeschriebene Folter an Männern, die als palästinensische Gefangene dargestellt wurden, angeprangert wurde.

Das Pnat, das eine Untersuchung zu Terroranschlägen im Zusammenhang mit dem Hamas-Anschlag vom 7. Oktober eingeleitet hatte, teilte AFP Anfang Oktober mit, dass es „zu diesem Zeitpunkt“ keine Ermittlungen zu möglichen Opfern israelischer Angriffe in Gaza oder im Libanon eingeleitet habe.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat am 21. November Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant und den Chef des bewaffneten Flügels der Hamas Mohammed Deif wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen.

Auf Nachfrage zu Beginn der Woche gab das Pnat an, dass es „keine neuen Informationen zu übermitteln“ über die Folgen der ICC-Entscheidung für französische Verfahren habe.

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