„Lachgas“ unter strenger Beobachtung. Die Stadt Lyon gab am Freitag bekannt, dass sie „den Verkauf, den Besitz und die Verwendung von Lachgaskartuschen im öffentlichen Raum“ verbietet und prangert eine „nationale Geißel“ an, wenn diese zu Freizeitzwecken wie „Lachgas“ verwendet wird, vor allem durch Jugendliche und junge Erwachsene.
„Durch diese Maßnahme bleibt es unsere Priorität, die Gesundheit zu schützen und die Sicherheit aller zu gewährleisten“, erklärt Mohamed Chihi, umweltbewusster stellvertretender Bürgermeister, Delegierter für Sicherheit und Unterzeichner des Gemeindebeschlusses, in einer Pressemitteilung. Der Abgeordnete bezeichnete den Missbrauch dieses Gases als „nationale Geißel“ und forderte „eine starke Mobilisierung des Staates für dieses Problem“.
Lachgas wird als „giftiger Stoff“ eingestuft. In Frankreich hat die Regierung den Verkauf an Minderjährige verboten und die Verkaufsmengen eingeschränkt. Im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden sind der Verkauf und die Nutzung eingeschränkt oder verboten.
Es wird beim Kochen für Chantilly-Siphons und in der Medizin als Schmerzmittel verwendet und ist aufgrund seines Missbrauchs bei jungen Menschen beliebt. Seine sofortige Wirkung, das unbändige Lachen, gab ihm den Spitznamen „Lachgas“. „Sein Verzehr kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben und insbesondere neurologische Störungen oder sogar hämatologische oder psychiatrische Komplikationen verursachen“, erinnert sich die Stadt Lyon.
Im Jahr 2023 sammelten die städtischen Dienste mehr als 7 Tonnen leere Lachgasflaschen in Lyon und 25 Tonnen in der gesamten Metropole. Parallel zu diesem Dekret verpflichtet sich die Stadt, „ihre Maßnahmen zur Suchtprävention“ und zur Risikominderung zu verstärken, insbesondere durch ein von den Hospices Civils de Lyon geschaffenes Telekonsultationssystem.
Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von maximal 150 Euro geahndet. Andere Städte haben bereits entsprechende Anordnungen erlassen. In Montpellier beispielsweise wird der Verkauf und Konsum von Lachgas mit einer Geldstrafe von 68 bis 450 Euro geahndet.
Auch in der Metropole Lyon sanktionieren Städte wie Vénissieux (PCF) oder Mions (LR) den Besitz, die Verwendung oder den Verkauf dieser Lachgaskartuschen.
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