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Fünffacher Mord im Norden: Der Verdächtige war wütend auf sein erstes Opfer: News

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Der Mann, der der fünf Morde am Samstag im Norden verdächtigt wird, hege Groll gegen sein erstes Opfer, das sein früherer Arbeitgeber war, erfuhr AFP am Montag von seinem Anwalt, für den es dennoch „viele Grauzonen“ auf dem Handy gebe.

Der 22-jährige Verdächtige, der am Samstagnachmittag in Polizeigewahrsam genommen wurde, nachdem er sich selbst zur Gendarmerie Ghyvelde (Nord) begeben hatte, „erkannte spontan den Sachverhalt und ist sehr gelassen, sehr ruhig“, versichert AFP seine Anwältin Véronique Planckeel.

Der Anwalt ist sich jedoch „nicht sicher, ob dieser Junge die Konsequenzen seines Handelns wirklich versteht“ und auch nicht, ob er „weiß, was er den Ermittlern antworten soll“.

Véronique Planckeel behauptet, ihr Mandant sei wütend auf sein erstes Opfer gewesen, einen 29-jährigen Mann, der gegen 15.15 Uhr vor seinem Haus in Wormhout getötet wurde und ein Straßentransportunternehmen leitete.

Dieser Mann sei ihr früherer Arbeitgeber gewesen, „wir wissen aber nicht, wie der Arbeitsvertrag beendet wurde“, betont sie.

Trotz dieser Feindseligkeit „kennen wir das Motiv nicht, nicht wirklich (…) Es bleiben viele Grauzonen“, fügt sie hinzu.

Was die beiden Sicherheitsbeamten betrifft, die fast eine Stunde später an ihrem Arbeitsplatz in Loon-Plage, am Stadtrand von Dünkirchen, getötet wurden, „kannte er offenbar einen vom Sehen, das ist alles“, gibt der Anwalt an.

Schließlich gebe es derzeit „keine Erklärung“ für die Ermordung zweier Migranten, die nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Dünkirchen in der Nähe eines Lagers iranische Staatsangehörigkeit haben könnten.

Der Verdächtige sei „der Polizei und der Justiz unbekannt“ und „in seinem Auto wurden mehrere Schusswaffen gefunden“, sagte die Staatsanwältin von Dünkirchen, Charlotte Huet, am Sonntag.

Die Ermittlungen wurden wegen „Morden, denen ein anderes Verbrechen vorausging, begleitet oder folgte“, sowie wegen „Erwerbs, Besitz, Tragen und Transportieren von Waffen der Kategorie A und B“ eingeleitet, d. h. Taten, die mit lebenslanger Haft bestraft werden.

Am Montagmorgen war Véronique Planckeel nicht über eine Verlängerung des Polizeigewahrsams ihres Mandanten informiert worden. Doch „unter Berücksichtigung der Beobachtung von Verstößen gegen das Waffenrecht kann diese (Haft) bis zu 96 Stunden, also bis Mittwoch, dauern“, präzisierte der Staatsanwalt am Sonntag.

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