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Nicolas Sarkozy wurde mit einem elektronischen Armband endgültig zu einem Jahr Hausarrest verurteilt

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Das französische Kassationsgericht bestätigte an diesem Mittwoch, dem 18. Dezember, die Verurteilung von Nicolas Sarkozy zu drei Jahren Gefängnis, davon einem Jahr, im Zusammenhang mit der Abhöraffäre, auch Paul-Bismuth-Affäre genannt. Dieses für einen ehemaligen Präsidenten der Republik beispiellose Urteil wird in Form eines elektronischen Armbands vollstreckt.

Mit 69 Jahren ist Nicolas Sarkozy der erste ehemalige französische Staatschef, der sich einer solchen Maßnahme unterzieht. Er hat nun einen Monat Zeit, sich mit dem für die Urteilsvollstreckung zuständigen Richter zu treffen. Dieser wird die Bedingungen seiner Haft festlegen. Das elektronische Armband muss innerhalb von drei Monaten installiert werden.

Sarkozy, der immer bekräftigt hat, dass er im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bringen würde, wird die Vollstreckung seiner Strafe durch diese Berufung jedoch nicht aussetzen können.

Zusätzlich zu seiner Gefängnisstrafe wird dem ehemaligen Präsidenten für einen Zeitraum von drei Jahren die staatsbürgerliche, bürgerliche und familiäre Rechte entzogen. Er verliert damit in diesem Zeitraum sein Wahlrecht und seine Wahlmöglichkeit.

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