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SEB: nimmt die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde zur Kenntnis

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(CercleFinance.com) – Die Gruppe nimmt die Pressemitteilung der Wettbewerbsbehörde vom 19. Dezember 2024 zu einer im Oktober 2013 eingeleiteten Untersuchung im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Haushaltsgeräten in Frankreich zur Kenntnis.

Die Wettbewerbsbehörde hat gegen mehrere Hersteller und Vertreiber von Haushaltsgeräten Sanktionen verhängt.

Die Behörde verhängte gegen Groupe SEB und Groupe SEB Retailing eine Geldbuße in Höhe von 189,5 Millionen Euro, weil sie angeblich im Zeitraum 2008–2013 von ihren Vertriebshändlern festgelegte Verkaufspreise angewendet hatten.

Die Gruppe weist die gegen sie gezogenen Schlussfolgerungen der Wettbewerbsbehörde kategorisch zurück und weist jeden Vorwurf zurück, dass ihre Praktiken nicht im Einklang mit den Wettbewerbsregeln stünden.

Der Konzern wird beim Pariser Berufungsgericht Berufung einlegen.

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