Schwere Elektroautos von der neuen Umweltstrafe betroffen, aber…

Schwere Elektroautos von der neuen Umweltstrafe betroffen, aber…
Schwere Elektroautos von der neuen Umweltstrafe betroffen, aber…
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Die Parlamentarier arbeiten weiterhin an den Maßstäben der französischen Umweltstrafe für die Jahre 2025, 2026 und 2027. Die neuesten Nachrichten besagten, dass die Abgeordneten den von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzentwurf abgelehnt hatten, der eine Strafe ab 113 g/km im Vergleich zu 2025 vorsah 118 derzeit und ein maximaler ökologischer Schaden von 70.000 € ab 193 g/km CO2.

Im Rahmen der Ausarbeitung des Finanzgesetzes 2025 nahmen die Senatoren mehrere Änderungen an diesem Strafprojekt vor und akzeptierten es im Großen und Ganzen. Die Strafe für 2025 muss ausgelöst werden 113 g/km CO2 nächstes Jahrdann diese Auslöseschwelle im Jahr 2026 erneut um 5 g/km (von 108 g/km) und im Jahr 2027 erneut (103 g/km) senken. Die Senatoren weigerten sich, einen Rückgang um 7 g/km zwischen 2026 und 2027 zuzulassen, wobei die Entwicklung im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsprojekt etwas weniger drastisch ausfallen würde.

Die elektrischen haben durch die Gewichtsnachteile aufgeholt, aber…

Die Senatoren fügten außerdem einen Änderungsantrag hinzu, der vorsieht, Elektrofahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 2,3 Tonnen für die Gewichtsstrafe in Frage zu stellen (durch eine Reduzierung um 700 kg für Modelle, die mit dieser Technologie ausgestattet sind), um eine Strafe zu erzielen die schwersten Fahrzeuge und schützt gleichzeitig kleinere Elektroautos.

Wie bei der Novelle der Schwelle zur Auslösung von CO2-Strafen in den Jahren 2026 und 2027 könnte auch diese Einbeziehung von Elektroautos in das Gewichtsstrafensystem möglich sein im Falle einer endgültigen Verabschiedung des Finanzgesetzes im 49-3-Verfahren nicht von der Regierung einbehalten werden. Andererseits sprach sich die Regierung für einen weiteren von den Senatoren vorgeschlagenen Änderungsantrag aus, der darauf abzielt, die 100-kg-Reduzierung der Gewichtsstrafe für nicht wiederaufladbare Hybridfahrzeuge bis 2027 zu verlängern, und zwar nur für Modelle, deren elektrischer Motor mehr als 30 kW leistet (bzw 40 PS).

Denken wir auch daran, dass im Falle eines Rücktritts der Regierung aufgrund eines Misstrauensantrags alles von vorne beginnen muss.

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