Im Jahr 2025 tritt eine Änderung des Bundeskonkursgesetzes in Kraft. Da einige Unternehmen den Konkurs nutzen, um die Zahlung ihrer Schulden, insbesondere ihrer Gehälter, zu vermeiden, hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung beschlossen. Diese Änderung könnte schwerwiegende Folgen für unabhängige Händler haben.
Bisher wurde bei einer Ordnungsschuld, beispielsweise einem Steuerrückstand oder gar einer Geldbuße, durch Beschlagnahme verfahren. Einkünfte oder Vermögen werden somit eingezogen, der Gewerbetreibende kann jedoch weiterhin tätig sein. Ab dem 1. Januar wird das Verfahren direkt über die Insolvenz abgewickelt, was ganz einfach das Ende der Geschäftstätigkeit bedeutet.
Bei SA oder Sàrl sind die Schulden auf das Firmenvermögen beschränkt. Bei Personen, die als Privatperson registriert sind, betrifft die Insolvenz aber auch ihr Privateigentum, wie zum Beispiel ihr Sparkonto oder ihr Haus. Daher dürfte diese Gesetzesänderung große Auswirkungen haben, nicht nur für unabhängige Gewerbetreibende, sondern auch für deren Familien.
Berufung der Behörden
In diesem Herbst haben die Kantone Waadt und Genf einen Appell an die Selbstständigen gerichtet, sie zu ermutigen, ihre Schulden zu begleichen oder zumindest eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern zu treffen, um eine Insolvenz im Jahr 2025 zu vermeiden.
Zur Erinnerung: Wenn ein Händler in Konkurs geht, werden diese Informationen im Handelsregister erfasst und können auch auf Websites wie … für die Öffentlichkeit einsehbar sein Moneyhouse.
Célia Bertholet/lan
Belgium