Nudeln, Eis, Alkohol … Welche Produkte kann man mit Restaurantgutscheinen nicht mehr im Supermarkt kaufen? : Nachricht

Nudeln, Eis, Alkohol … Welche Produkte kann man mit Restaurantgutscheinen nicht mehr im Supermarkt kaufen? : Nachricht
Nudeln, Eis, Alkohol … Welche Produkte kann man mit Restaurantgutscheinen nicht mehr im Supermarkt kaufen? : Nachricht
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Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Essensgutscheinen auf direkt verzehrbare Produkte beschränkt. Ab sofort sind Essensgutscheine für ungekühlte Produkte sowie unverarbeitetes Fleisch und Fisch nicht mehr möglich.

Die Ausnahmeregelung, die die Verwendung von Restaurantgutscheinen beim Einkaufen erlaubt, sollte bis 2026 gelten. Aufgrund der Zensur durch die Regierung unter Michel Barnier Anfang Dezember konnte sie nicht verlängert werden. Bestimmte Produkte können in Supermärkten nicht mehr mit Essensgutscheinen bezahlt werden … und die Liste ist ziemlich lang! Höchste Zeit also, sich auf den neuesten Stand zu bringen, um böse Überraschungen an der Kasse zu vermeiden.

Seit dem 1. Januar 2025 können mit Essensgutscheinen nur noch sofort verzehrbare Produkte erworben werden, stets mit einem Limit von 25 Euro pro Tag, außer an Sonn- und Feiertagen. Vergessen Sie also ungekühlte Produkte (ausgenommen Getränke) wie Pasta. , Reis, Mehl, Öl, Gebäck, alle im Lebensmittelbereich verkauften Produkte sowie Alkohol. Auch Non-Food-Produkte kommen bei dieser Zahlungsart selbstverständlich nicht infrage.

Bald ein Gesetz, das die Verlängerung der Ausnahmeregelung erlaubt?

Aber das ist noch nicht alles! Bei gekühlten Produkten sind Speiseeis und Sorbets nicht mehr zugelassen. Dies gilt auch für unverarbeitetes Fleisch und Fisch. Dies gilt beispielsweise für Schinken, Speck, Salami, Räucherlachs und Forelle sowie bestimmte Wurstwaren.

Umgekehrt können Sandwiches, gemischte Salate, Fertiggerichte, Joghurts und Milchdesserts, alkoholfreie Getränke und sogar frisch verarbeiteter Fisch oder Aufschnitt immer mit Ihren Essensgutscheinen bezahlt werden. .

Eine weitere gute Nachricht: Am 15. Januar soll eine Debatte im Senat stattfinden, um die Situation in den kommenden Monaten weiter zu ändern. Das Oberhaus hat den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Ausnahmeregelung auf seine Tagesordnung für den 15. Januar gesetzt. Die Tagesordnung ist jedoch nur vorläufig.

veröffentlicht am 4. Januar um 15:15 Uhr, Teddy Perez, 6Medias

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