Die Abgeordneten wollen eine Besteuerung von Trinkgeldern in Restaurants vermeiden

Die Abgeordneten wollen eine Besteuerung von Trinkgeldern in Restaurants vermeiden
Die Abgeordneten wollen eine Besteuerung von Trinkgeldern in Restaurants vermeiden
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Unter Verweis auf mehrere im Jahr 2024 veröffentlichte Presseartikel zeigen sie sich besorgt über eine mögliche künftige Entscheidung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (OFAS), Trinkgelder vollständig bei den Gehältern der Arbeitnehmer in Hotel- und Gaststättengewerbe zu berücksichtigen.
Doppelte Strafe für Barren?
Für die „Pourliches“ würden daher die gleichen Steuern und Sozialabgaben gelten wie für den Rest des Gehalts. Eine „Schande“, die die Attraktivität von Dienstleistungsberufen verringern würde, die ohnehin unter einem Arbeitskräftemangel leiden, und zu einem Preisanstieg führen würde, der das „Sterben der Bistros“ beschleunigen würde, meinen die Macher, allesamt aus den Reihen der die UDC und die UDF. Sie bitten daher den Berner Regierungsrat, beim Bund einzugreifen, um den Status quo aufrechtzuerhalten. Beachten Sie, dass sich in letzter Zeit auch andere Kantonsparlamente wie jenes von St. Gallen mit ähnlichen Eingriffen befasst haben.
Derzeit ist gesetzlich verankert, dass Trinkgelder keinen Bestandteil des maßgebenden Gehalts darstellen, es sei denn, sie übersteigen 10 % davon. Zudem müssen die Schenkungen im Gehaltsnachweis deklariert werden und sind somit nachträglich steuerpflichtig.
In ihrer Antwort zögert die Berner Regierung und versichert, dass dieser Wunsch, Trinkgelder zu besteuern – motiviert durch die Verbreitung elektronischer Zahlungsmittel – derzeit nicht Gegenstand einer offiziellen Mitteilung des OFAS sei. Deshalb schlägt er vor, den Antrag abzulehnen.
Er weist jedoch darauf hin, dass er weiterhin wachsam bleibt und zu gegebener Zeit Stellung beziehen wird, falls bald über eine Änderung des Bundesgesetzes in diesem Bereich diskutiert werden sollte.

Schweizer

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