Ein Anwalt fordert die Genfer auf, ihre Geldstrafen anzufechten

Ein Anwalt fordert die Genfer auf, ihre Geldstrafen anzufechten
Ein Anwalt fordert die Genfer auf, ihre Geldstrafen anzufechten
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Ich Dina Bazarbachi geht nicht mit der Rückseite des Löffels. Am Montag forderte sie in der Sendung „Léman Bleu“ die Genfer dazu auf, die von der Bußgeldabteilung verhängten Geldstrafen (d. h. solche, die sich aus einer strafrechtlichen Verfügung ergeben, nicht Verwaltungsstrafen) nicht zu zahlen und anzufechten. Laut dem für die Verteidigung der Roma bekannten Anwalt sind diese Geldstrafen rechtswidrig.

Gegenüber „Temps“ erklärte sie es vor den Feiertagen ausführlich: Diese Entscheidungen seien mit einer vorgedruckten Signatur versehen, die keine Rückschlüsse auf den Urheber zulasse. Me Bazarbachi behauptet jedoch, dass jede strafrechtliche Entscheidung die handschriftliche Unterschrift der Person tragen muss, die sie gefällt hat, gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts.

Diese Sichtweise hat Bestand: Im November setzten die Genfer Gerichte die gegen einen Bettler verhängte Haftstrafe wegen 135 unbezahlter Geldstrafen aus. Als der Richter mit einem Antrag auf Überprüfung befasst wurde, war er der Ansicht, dass das von Me Bazarbachi vorgebrachte Argument der Rechtswidrigkeit einer Prüfung würdig sei. Der Anwalt fordert daher die Bürger auf, sich gegen die von der Bußgeldbehörde verhängten Bußgelder zu wehren. Dafür haben sie nach Erhalt zehn Tage Zeit – danach muss ein kostspieliges Revisionsverfahren eingeleitet werden. Und der Ausgang ist ungewiss, da es nun an den Gerichten in Genf und dann vielleicht an den Bundesgerichten liegt, über die Begründetheit des Falles zu entscheiden.

Schweizer

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