Ein Einschreiben mit einer Sammlung von Pokémon-Karten erreichte den Empfänger nie. La Poste erkannte den Schaden an und zahlte dem Absender eine Entschädigung in Höhe von 16 €. Der Mediator bestätigt die Fairness der Entschädigung.
Im Hinblick auf eine Auktion hat Herr Da der Empfänger den Brief nicht erhalten hatte, bat Herr X die Post um Aufklärung über diese Sendung.
Der Versandnachweis bescheinigt den Versand und den Wert
Um nachzuweisen, dass er einen eingeschriebenen Brief an ein Bewertungsunternehmen geschickt hat, muss Herr X einen Nachweis erbringen. Dazu übermittelt er den Einzahlungsnachweis, den kleinen Zettel des Formularbündels, auf dem die Namen und Adressen des Absenders und des Empfängers sowie die geprüfte Garantiehöhe, in diesem Fall R1, angegeben sind.
La Poste führt ihre Untersuchung durch und kommt schließlich zu dem Schluss, dass „die computergestützte Verfolgung des eingeschriebenen Briefes während der Zustellung den Überblick verliert“. Da die von La Poste durchgeführten Nachforschungen erfolglos blieben, wird dem Kunden ein Scheck über 16 € zugesandt, der der Entschädigung für eine R1-Einschreibenzustellung entspricht.
Unzufrieden, Herr
Der Mediator stimmt mit La Poste überein
„Ich habe festgestellt, dass diese Entschädigungshöhe den Vertragsbedingungen entsprach“, erklärt Éric Moitié, der Mediator, gleich.
Zur Untermauerung dieser Position zitiert er Artikel D2 des Gesetzbuchs für Postwesen und elektronische Kommunikation, wonach „der Wert der in eine Einschreibensendung eingefügten Gegenstände (…) die vom Absender gewählte Garantiestufe nicht überschreiten darf.“ Posten des Artikels‘.
Der Mediator, der überrascht war, dass Pokémon-Karten im Wert von 14.000 Euro in einer registrierten Sendung mit Garantie für nur 16 Euro enthalten waren, erklärte, dass Herr Deklarierter Wert was einen Versand von bis zu 5.000 € garantiert.
„Es ist Sache des Absenders, sicherzustellen, dass er ein Produkt oder eine Dienstleistung wählt, die dem Wert und der Art des Inhalts seiner Sendung entspricht, um gegebenenfalls für seinen Verlust entschädigt zu werden“, erklärt er zuvor eingestand, „ohne die Möglichkeit zu haben, La Poste vorzuschlagen, Herrn …(1).
Die Versandkosten, die Höhe der Entschädigung
Herr. Um einen Wert von 15.000 € zu garantieren, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Sendung in Deklarierter Wert 5.000 € nicht überschreiten darf, hätte er drei Sendungen durchführen müssen, deren Stückpreis 24,85 € beträgt, dann 0,45 € pro Tranche von 100 €, über 500 € hinaus.
Insgesamt klappen die 3 ein Deklarierter Wert hätte also 135,30 € betragen. Ein Preis, der viel höher ist als bei einem einfachen eingeschriebenen Brief, der nur eine Entschädigung von 16 € für einen R1, 153 € für einen R2 und 458 € für einen R3 garantiert, bei entsprechenden Preisen von 8,46 €, 9,42 € und 10,91 €(2).
(1) Tätigkeitsbericht 2023 des Verbrauchervermittlers der La-Poste-Gruppe, veröffentlicht im Jahr 2024.
(2) Postgebühren 2024 für einen 200-g-Umschlag
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