Erstattung von Tests, Impfungen, welche Regeln gibt es?

Erstattung von Tests, Impfungen, welche Regeln gibt es?
Erstattung von Tests, Impfungen, welche Regeln gibt es?
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Covid-19 ist in Hauts-de-France aufgrund der kombinierten Wirkung der neuen XEC-Variante und des schlechten Wetters wieder im Umlauf. „ Es scheint eine Intensivierung der Verbreitung von SARS-CoV-2 zu beginnen, deren Entwicklung in den kommenden Wochen aufmerksam beobachtet werden muss », warnt Public Health France in seinem neuesten Überwachungsbulletin, das am Donnerstag, dem 26. September, veröffentlicht wurde.

Welches Verfahren ist in diesem Zusammenhang mit dem Wiederaufleben der Epidemie zu befolgen, um sich testen zu lassen? Werden die Tests von der Krankenkasse übernommen oder muss man dafür den Geldbeutel zücken? Und wer kann sich impfen lassen?

Welche Erstattungsregeln gelten?

Seit dem 1. März 2023 sind Screening-Tests (Antigen und RT-PCR) werden von der Krankenkasse nicht mehr zu 100 % erstattet. Auch für diejenigen, die ihre Impfungen auf dem neuesten Stand haben. Heute werden die Kosten des Tests zu 70 % von der CPAM übernommen, wenn er von einem Arzt oder Apotheker durchgeführt wird, und zu 30 % von der Krankenversicherung des Patienten, wenn dieser sich dafür angemeldet hat. A. Wenn er keine Zusatzkrankenversicherung hat, muss er den Rest bezahlen. Die Kostenerstattung für diese Untersuchungen erfolgt weiterhin ohne Erstverordnung.



Nur bestimmte Kategorien von Menschen wird weiterhin von der vollen Unterstützung profitieren. Hierbei handelt es sich um Personen, bei denen eine Langzeiterkrankung (ALD) festgestellt wurde, über 65-Jährige, Minderjährige, immungeschwächte Personen, Personen, die einem kollektiven Screening unterzogen werden, oder sogar Angehörige der Gesundheitsberufe, die täglich mit den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Kontakt stehen, so die Krankenversicherung auf ihrer Website.

Wer kann eine Auffrischungsdosis erhalten?

Am 15. Oktober startet eine neue Impfkampagne gegen Covid-19, aber auch gegen die Grippe. Sie richtet sich gezielt an Franzosen ab 65 Jahren sowie an Personen, bei denen das Risiko einer schweren Erkrankung besteht. Im Einzelnen: Schwangere, immungeschwächte Menschen, Menschen mit Komorbiditäten, Bewohner von EHPADs und Langzeitpflegestationen (USLD) sowie Pflegekräfte. Wenn Sie nicht im Zielland sind und sich impfen lassen möchten, können Sie diese Impfung kostenlos in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Situation der Person eine Frist von sechs Monaten nach der letzten Impfung bzw. der letzten Covid-Infektion einzuhalten ist. Für immungeschwächte Personen und Personen ab 80 Jahren verkürzt sich dieser Zeitraum auf 3 Monate.

Auch bei Geimpften sind Barrieregesten notwendig. Public Health France besteht darauf „die systematische Übernahme von Barrieregesten durch alle“insbesondere zum Tragen einer Maske bei Auftreten von Symptomen in Anwesenheit schutzbedürftiger Personen und an belebten Orten.

Eine Frage? Bitte schreiben Sie uns an [email protected]

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