Christophe Ruggia wird sich seines Schicksals nicht vor dem 3. Februar sicher sein. Die Staatsanwaltschaft beantragte an diesem Dienstag fünf Jahre Haft, davon drei zur Bewährung, gegen den von Adèle Haenel wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagten Regisseur.
Der Prozess gegen Christophe Ruggia, den für seine Filme bekannten Regisseur Die Teufel et Im Aufruhrfand am Montag, dem 9. Dezember, und Dienstag, dem 10. Dezember, vor dem Pariser Strafgericht statt. Der 59-jährigen Filmemacherin wurde von der Schauspielerin Adèle Haenel „sexueller Übergriff auf einen Minderjährigen durch eine Autoritätsperson“ vorgeworfen. Die Ereignisse ereigneten sich angeblich von September 2001 bis Februar 2004, also nach den Dreharbeiten zum Film Die Teufel (veröffentlicht im Jahr 2002 und zeigt die inzestuöse Liebe zwischen einem Bruder und seiner Schwester, beide Waisen), als sie zwischen 12 und 14 Jahre alt war.
An diesem Dienstag, dem 10. Dezember, beantragte die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des Filmemachers zu fünf Jahren Gefängnis, davon drei Jahre mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und der Verpflichtung, Adèle Haenel zu entschädigen. Es erfordert auch die Entwicklung des festen Teils (zwei Jahre) unter einem elektronischen Armband. Der Staatsanwalt beantragte außerdem die Eintragung in die Täterakte bei Sexualdelikten sowie ein Kontaktverbot mit dem Beschwerdeführer. Die Entscheidung werde am 3. Februar 2025 gefällt, teilte das Gericht mit.
„Aber halt die Klappe!“
An diesem zweiten Verhandlungstag am frühen Nachmittag äußerte sich Adèle Haenel noch einmal zu dem Fall: „Herr Ruggia, er ist da, weil der Angriff auf ein Kind Konsequenzen hat, niemand hat diesem Kind geholfen.“ Nach AFP-Informationen ärgerte sie sich daraufhin über den in den Zeugenstand gerufenen Regisseur. Während dieser behauptete, bei ihrem Kinodebüt versucht zu haben, die Schauspielerin zu beschützen, schrie sie: „Aber halt die Klappe!“ Anschließend stand sie auf, bevor sie den Gerichtssaal verließ. Nach einer halben Stunde kam sie zurück.
„Ich möchte, dass diesem Kind, das alleine geflohen ist, Gerechtigkeit widerfährt“
Am Tag zuvor hatte Adèle Haenel von den Nachmittagen erzählt, die sie mit dem Regisseur verbracht hatte, und von den Berührungen geschildert. „Er erzählt mir, dass er verliebt ist, dass ich ein Erwachsener im Körper eines Kindes bin“, erklärte sie, wie die Journalistin berichtete ElleCécile Ollivier, am „Ich möchte, dass diesem Kind, das alleine entkommen ist, Gerechtigkeit widerfährt“, sagte sie und fügte hinzu, dass sie bereits „stolz darauf sei, dieses schmerzhafte Verfahren bisher durchgehalten zu haben“. Christophe Ruggia, der von der Unschuldsvermutung profitiert, bestritt die ihm vorgeworfenen Tatsachen und sprach von „Rache“ seitens der Schauspielerin, die seiner Meinung nach enttäuscht wäre, dass es keinen zweiten Film gäbe: „Wir brauchten einen.“ Me Too in Frankreich, und leider ist es auf mich gefallen.“ Ihm drohen zehn Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 15.000 Euro.
„Sie sehen aus wie ein Paar, das ist nicht normal“
Diese Affäre gilt als Beginn eines #MeToo im französischen Stil im Kino, da die Schauspielerin 2019 die Missbräuche des Regisseurs zunächst in Médiapart anprangerte, bevor sie eine Beschwerde einreichte. In dem von der AFP erwähnten Verweisungsbeschluss an das Strafgericht heißt es, Adèle Haenel habe „detailliert, kontinuierlich und präzise mehrere Episoden sexueller Berührungen an ihrem Penis und ihrer Brust angezeigt und dabei Einzelheiten zum Ablauf angegeben“. der Ereignisse, ihre systemische Natur bei Besuchen im Haus von Christophe Ruggia, die Konfiguration der Räumlichkeiten, ihre jeweiligen Positionen und die Funktionsweise“. Es wird auch „der Zustand des Erstaunens“ der Schauspielerin zum Zeitpunkt der Ereignisse durch den Richter sowie „die psychologischen Auswirkungen“ der angeprangerten Angriffe beschrieben, die den Angehörigen „im Laufe der Jahre“ anvertraut wurden.
Mehrere Fachleute beschrieben auch ihr „Unwohlsein“ mit den Arbeitsbedingungen für Kinder, insbesondere aber mit dem „invasiven“, „unangemessenen“ Verhalten des Regisseurs am Filmset. „Es ist nicht in Ordnung, es sieht aus wie ein Paar, das ist nicht normal“, sagte sich eine Drehbuchautorin. In der von AFP konsultierten Überweisungsanordnung heißt es außerdem, dass „das Fehlen einer Einwilligung“, also „die Nötigung“, durch das Alter von Adèle Haenel zum Tatzeitpunkt und „den erheblichen Altersunterschied zwischen den beiden Protagonisten“ gekennzeichnet sei.
23:08 – Die Persönlichkeit von Christophe Ruggia unter der Lupe
Auch die Persönlichkeit des Regisseurs wurde an diesem Dienstag untersucht. Christophe Ruggia hat bislang keine Vorstrafen. Ohne psychiatrische oder neurologische Störungen hätte er eine „gesellige, durchsetzungsfähige“ Persönlichkeit, so der Experte, über dessen Kommentare die Journalistin Cécile Ollivier auf X berichtet, hätte aber auch „Schwierigkeiten, den Standpunkt anderer zu berücksichtigen“. Christophe Ruggia steht seit dem 16. Januar 2020 unter richterlicher Aufsicht und wird am 3. Februar über sein Schicksal entschieden.
22:07 – Die Geständnisse von Christophe Ruggia an Mona Achache
An diesem zweiten Verhandlungstag ergriff vor allem die Ex-Partnerin des Regisseurs, Mona Achache, das Wort und verwies unter anderem auf Christophe Ruggias Halbgeständnisse über Adèle Haenel. Nach Angaben der Regisseurin erklärte ihr ihre Ex-Begleiterin eines Tages vor der Tür ihres Badezimmers: „Da war einmal etwas. Eine Hand auf ihrer Brust, versehentlich. Sie.“ [Adèle Haenel ndlr.] „Ich hatte große Angst, und ich auch“, soll er ihr gestanden haben. Eine Aussage, die die von Adèle Haenel berichteten Worte bestätigt. „Solange Adèle Haenel nichts sagte, wollte ich nicht darüber reden“, war begründete auch Mona Achache.
21:02 – Christophe Ruggias „unwahrscheinliche Verteidigung“ wird vom Staatsanwalt angeprangert
Bevor die Staatsanwältin Camille Poch an diesem Dienstag die Beschlagnahmungen bekannt gab, schätzte sie, dass „diese Anhörung [devait] Erinnern Sie sich an das Verbotene, wer war der Erwachsene, wer war das Kind“ und im Allgemeinen „stelle die Welt auf den Kopf“. Sehr schnell erklärte die Staatsanwältin, sie sei von der Realität der angeprangerten Angriffe überzeugt und betonte die „Konstanz“.[c]e“-Beschreibungen von Adèle Haenel, die „bereits im Jahr 2006“ mit ihrem Umfeld darüber sprach. Camille Poch beklagte dabei auch die „unwahrscheinliche Verteidigung“ von Christophe Ruggia angesichts der Anschuldigungen. Ihrer Meinung nach der Regisseur „Ich habe mich für einen sexuellen Übergriff entschieden. Er hatte als Mann, als Erwachsener sein ganzes Gewissen, anders zu handeln.“
20:04 – Diese verschiedenen Elemente müssen berücksichtigt werden, um die „faire Strafe“ zu bestimmen
Bei der Beschlagnahmung erklärte der Staatsanwalt, dass bei der Festlegung der „gerechten Strafe“ mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssten, etwa die Tatsache, dass die genannten Fakten zwanzig Jahre zurückliegen, aber auch die Tatsache, dass der Angeklagte dies getan habe erkenne sie nicht. „Ihre Schwere, ihre Wiederholung, die wiederholte Zahl“ werde ebenso ins Gewicht fallen wie die Tatsache, dass die Angriffe erst „auf Initiative des Beschwerdeführers“ endeten.
19:03 – Die Entscheidung wurde am 3. Februar 2025 gefällt
Wird Christophe Ruggia dem Gefängnis entkommen? Das Urteil wird jedenfalls nicht an diesem Dienstagabend verkündet. Die Angelegenheit wird beraten. Die Gerichtsentscheidung werde nicht vor Montag, 3. Februar 2025, 13.30 Uhr bekannt gegeben, teilte das Gericht am Dienstag mit.
16:29 – Die Staatsanwaltschaft fordert 5 Jahre Gefängnis, davon zwei Haftstrafen
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Argumente vorgebracht: Sie fordert fünf Jahre Gefängnis gegen Christophe Ruggia, davon drei Jahre mit Suspendierung auf Bewährung, mit der Verpflichtung, die Schauspielerin zu entschädigen. Was den festen Teil betrifft, muss der Parkettboden unter einem elektronischen Armband verlegt werden. Der Staatsanwalt forderte außerdem, dass dem Direktor für zehn Jahre der Kontakt zu Adèle Haene und die Ausübung eines Berufes mit Bezug zu Minderjährigen verboten wird und dass er sich in das Täterregister für Sexualstraftaten eintragen lässt.
15:30 Uhr – Adèle Haenel verlässt den Gerichtssaal
Der zweite Tag des Prozesses gegen Christophe Ruggia wurde an diesem Dienstag, dem 10. Dezember, mit der Anhörung weiterer Zeugen eröffnet. Der Direktor wurde am frühen Nachmittag zurück in den Zeugenstand gerufen. Doch während der Filmemacher im Zeugenstand versicherte, er habe versucht, die Beschwerdeführerin bei ihrem Kinodebüt zu schützen, stand Adèle Haenel plötzlich auf und rief „Aber halt die Klappe!“ bevor er den Gerichtssaal verlässt.