Wegen Plagiatsvorwurfs wird ein Lied von Adele von einem brasilianischen Richter weltweit verboten – rts.ch

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Ein brasilianischer Richter hat ein weltweites Vervielfältigungsverbot für das Lied „Million Years Ago“ des britischen Popstars Adele angeordnet. Er ergriff diese Maßnahme im Zusammenhang mit einer Plagiatsbeschwerde eines Samba-Komponisten.

Die gerichtliche Entscheidung verbietet den brasilianischen Tochtergesellschaften von Sony Music und Universal Music, den Plattenlabels der Sängerin, „diesen Titel „auf globaler Ebene“ und „in jedem Medium“ zu nutzen, zu reproduzieren, zu bearbeiten, zu vertreiben oder zu vermarkten, und droht mit einer Geldstrafe von 50.000 Reais (rund 7.400 Franken).

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Der Komponist Toninho Geraes erstattete Anzeige wegen Plagiats. Er glaubt, dass „Million Years Ago“ (2015) die Melodie des Titels „Mulheres“ kopiert hat, ein Erfolg, den das heilige Samba-Monster Martinho da Vila in einem zwanzig Jahre zuvor, 1995, veröffentlichten Album aufgeführt hat.

„Dies ist ein Wendepunkt für die brasilianische , die aufgrund des Reichtums ihrer Melodien, ihrer Harmonie und ihrer Rhythmen oft kopiert wird, um internationale Hits zu komponieren“, erklärte am Montag der Anwalt des brasilianischen Komponisten Fredimio Trotta. Ihm zufolge soll diese rechtliche Entscheidung weitere Plagiatsversuche „parasitärer Profiteure“ „abschrecken“.

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Schäden

Die brasilianischen Tochtergesellschaften von Sony Music und Universal Music können Berufung einlegen. Sony Music gab an, dass es zu diesem Thema „derzeit keine Pressemitteilung“ gibt. Universal Music reagierte nicht sofort.

In der Plagiatsklage, die derzeit von einem Gericht in Rio de Janeiro geprüft wird, fordert die Verteidigung von Toninho Geraes unter anderem eine Million Reais Schadensersatz.

Eine weitere Kontroverse um das Lied „Million Years Ago“ war in der Türkei bereits ausgebrochen, als Internetnutzer Ähnlichkeiten mit der Titelmelodie „Acilara tutunmak“ des im Jahr 2000 verstorbenen kurdischen Sängers Ahmet Kaya festgestellt hatten.

Brasilien ist Unterzeichner der Berner Übereinkunft von 1886 über den internationalen Schutz der Rechte der Urheber an ihren Werken.

ats/miro

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