Der Rechnungshof (CdC) hat eine zusammenfassende Prüfung des Status der persönlichen Mitarbeiter des Verwaltungsrates der Stadt Genf in Bezug auf die Verwendung öffentlicher Mittel für private Zwecke durchgeführt. Ihre Beteiligung an der Wahlarbeit, zusätzlich zur institutionellen Arbeit, entbehre ihrer Meinung nach jeder rechtlichen Grundlage. Die Stadt ist überrascht, im Zusammenhang mit diesem Anliegen nicht angehört worden zu sein.
In seinem am Donnerstag veröffentlichten Brief an die Bürgermeisterin der Stadt Genf, Cristina Kitsos, schreibt das Gericht, es habe feststellen können, dass der Verwaltungsrat eindeutig anerkenne, dass Hilfskräfte, Mitglieder des Stadtpersonals, an privaten und politischen Aktivitäten teilnehmen können Aktivitäten. Und ganz zu schweigen von der Vorbereitung von Parteitagen, Wahlkämpfen oder der Betreuung persönlicher sozialer Netzwerke von Richtern.
Diese Situation entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, da sich der Status des persönlichen Mitarbeiters nicht von dem anderer Hilfskräfte unterscheidet. Ihm obliege die gleiche Amtspflicht, stellt das CdC fest. Es wird festgelegt, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit eigenverantwortlich wahrnehmen und während der Arbeitszeit jede dienstfremde Beschäftigung unterlassen müssen.
Ebenso steht diese Situation im Widerspruch zu guten Praktiken, wie sie von der Venedig-Kommission formuliert wurden. Der Missbrauch öffentlicher Mittel stelle ein strukturelles Hindernis für den reibungslosen Ablauf des Wahlbetriebs dar, erinnert das Gericht. Es ist wahrscheinlich, dass es den Wahlprozess und den freien Willen der Wähler beeinträchtigt, indem es den Mitgliedern der Kommunalverwaltung, die für eine Wiederwahl kandidieren, einen Vorteil verschafft.
Drei Empfehlungen
Das Gericht empfiehlt dem Verwaltungsrat, den Aktionsrahmen für persönliche Mitarbeiter im Einklang mit dem Personalstatus und den oben genannten bewährten Praktiken anzupassen. Eine solche Klarstellung könnte in einer Weisung des Verwaltungsrates erfolgen, schlägt sie vor.
Die Institution schlägt außerdem vor, dass die Stadt die Konsultation vom 3. Dezember zur Kenntnis nimmt, die das Gericht im Zusammenhang mit der Mitteilung des Staates durchgeführt hat. Und insbesondere im Hinblick auf die Risiken und Denkanstöße im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlicher Mittel für private Zwecke. Passen Sie dann schließlich die Spezifikationen der persönlichen Mitarbeiter entsprechend an.
Diese zusammenfassende Prüfung folgte einer Bürgermitteilung, präzisierte das CdC weiter.
„Überraschend und fragwürdig“
Der Verwaltungsrat nimmt die Empfehlungen des Rechnungshofes mit Interesse zur Kenntnis. Er werde zu Beginn des Schuljahres ein Treffen zur Erörterung dieses Themas beantragen und dabei einen konstruktiven Austausch bevorzugen und keinen Ankündigungseffekt erzielen, schrieb er in einer Pressemitteilung.
Die Exekutive betont in der Tat, dass sie nie vom Rechnungshof angehört worden sei. Um ihren Brief herauszugeben, begnügte sie sich mit einem einzigen Treffen – im Juni 2024 – mit dem Generalsekretär der Stadt Genf, „was gelinde gesagt überraschend und fragwürdig ist“, betont er.
Die summarische Prüfung des Gerichts enthalte somit Näherungsbehauptungen, die irreführend sein könnten und die hätten vermieden werden können, bedauert die Stadt.
Transparent
Der Rat erinnert daran, dass er stets völlig transparent gehandelt hat. Insbesondere erweiterte er zu Beginn des Jahres 2024 seine Überlegungen zur Trennung zwischen institutioneller Arbeit und politischer Arbeit, um die Konsistenz der Praktiken innerhalb der Abteilungen sicherzustellen.
Schließlich ist der Verwaltungsrat überrascht über den für diese Mitteilung gewählten Zeitplan, da das einzige Treffen mit der Stadt im Juni dieses Jahres stattfindet. Ihm zufolge erwecke diese Ankündigung „den Eindruck, als wolle man die politische Klasse drei Monate vor den Kommunalwahlen diskreditieren. Dabei gibt es kein konkretes Element, das eine ‚potenzielle Nutzung‘ öffentlicher Mittel für private Zwecke unterstützt“.
Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats