Vier Mitarbeiter der Gazprombank in Zürich schuldig gesprochen – rts.ch

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Vier Mitarbeiter der Gazprombank in Zürich schuldig gesprochen – rts.ch
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Das Obergericht Zürich hat am Dienstag vier Mitarbeiter der russischen Bank Gazprombank in der Schweiz wegen Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der Anlage eines Vermögens eines engen Freundes Wladimir Putins verurteilt. Sie bestätigte das Gerichtsurteil.

Die Abklärungen von Bankangestellten zu den Konten des russischen Cellisten und Dirigenten Sergei Roldugin seien unzureichend, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung am Dienstagmorgen in Zürich. Der Musiker gilt als dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nahestehend.

2014 eröffnete er mehrere Konten bei der Gazprombank Schweiz (GPBS), über die anschließend Millionen flossen. „Es gab Umstände, die darauf hindeuteten, dass es sich möglicherweise um eine Strohmannfinanzierung handelte“, sagte der Richter. Berichten zufolge gingen Bankbeamte diesen Hinweisen nicht nach.

Drei Russen und ein Schweizer

Bei den Angeklagten handelt es sich um vier ehemalige Mitarbeiter von GPBS. Dies sind der Geschäftsführer, zwei Mitglieder der Geschäftsleitung und ein Kundenbetreuer. Bei den ersten drei handelt es sich um russische Staatsangehörige, die seit langem in der Schweiz leben. Der vierte ist Schweizer Staatsbürger. GPBS gab im Oktober 2022 das Ende seiner Aktivitäten in der Schweiz bekannt.

Der Oberste Gerichtshof verurteilte die vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen. Der Generaldirektor erhält eine 110-tägige Geldstrafe von 3.000 Franken (330.000 Franken). Die drei anderen Angeklagten erhielten Geldstrafen von 110 Tagen, Busse zwischen 350 und 500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Die vier Angeklagten verwalteten von 2014 bis 2016 die Konten von Sergei Roldougin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, nicht überprüft zu haben, ob der Cellist tatsächlich der Begünstigte der mit Unternehmensanteilen verbundenen Konten war. Diese Aktien brachten ihm eine Dividende von 30 Millionen Franken.

Ein Strohmann

Für die Staatsanwaltschaft ist es nicht plausibel, dass der Cellist ein solches Vermögen angehäuft haben könnte. Er wäre nur ein Strohmann gewesen. Zudem floss das Geld schnell ins Ausland auf die Konten zweier Unternehmen mit Sitz in Panama und Zypern.

Die Verteidigung betonte, dass der Musiker seit Jahren als Investor über beste Beziehungen zu Persönlichkeiten der russischen Politik und Wirtschaft verfüge. Es ist daher plausibel, dass es ihm gelang, ein beträchtliches Vermögen anzuhäufen.

In der ersten Instanz wurden die vier Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

>> Lesen: Der Chef und drei Mitarbeiter der Gazprombank Suisse wurden in Zürich verurteilt

ats/kkub

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