Verkauf von Alkohol, Firmenwagen, Sozialtarif, ein günstigerer Service für Wallonen: alles, was sich am 1. Juli ändert

Verkauf von Alkohol, Firmenwagen, Sozialtarif, ein günstigerer Service für Wallonen: alles, was sich am 1. Juli ändert
Verkauf von Alkohol, Firmenwagen, Sozialtarif, ein günstigerer Service für Wallonen: alles, was sich am 1. Juli ändert
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Ab Montag, dem 1. Juli, treten neue Beschränkungen für den Verkauf von Alkohol in Krankenhäusern, Tankstellen und Verkaufsautomaten in Kraft, teilte der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt in einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung mit. Diese Maßnahmen sind Teil des interföderalen Plans 2023–2025 zur Bekämpfung des schädlichen Alkoholkonsums.

Ab dem 1. Juli ist der Verkauf alkoholischer Getränke in Automaten sowie in Krankenhäusern verboten, mit Ausnahme von ungekühltem Bier und Wein. An Autobahnraststätten darf zwischen 22 und 7 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. Die Straßenrestaurants können weiterhin betrieben werden.

Die Kontrollen beginnen am 1. Juli. Bei Zuwiderhandlung sind Bußgelder in Höhe von 208 bis 24.000 Euro im Wiederholungsfall vorgesehen.

Diese Beschränkungen stehen im Rahmen des interföderalen Plans zur Bekämpfung des schädlichen Alkoholkonsums 2023–2025, der 75 Maßnahmen umfasst, die sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und des Hohen Gesundheitsrates orientieren. Zu den Schwerpunkten zählen die Prävention und das Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen Krebserkrankungen, Verkehrstoten, Werbung und Alkoholkonsum, insbesondere bei jungen Menschen. In diesem Sinne sieht der Plan insbesondere vor, dass „Minderjährige ab 16 Jahren mit Ausnahme von unverfälschtem Wein und Bier keinen Alkohol mehr erwerben dürfen“.

„Alkohol wird oft mit Momenten der Geselligkeit und Entspannung in Verbindung gebracht und kann schädliche Auswirkungen haben, sowohl für den Verbraucher, seine Umgebung als auch für die Gesellschaft insgesamt, wenn er auf schädliche Weise konsumiert wird“, erinnert sich der SPF. Laut der Gesundheitsumfrage von Sciensano aus dem Jahr 2018 trinken 14 % der Belgier übermäßig viel Alkohol, d. h. mehr als 10 Einheiten Alkohol pro Woche, ein Grenzwert, der nicht überschritten werden sollte, um Gesundheitsrisiken zu begrenzen.

Die indexierte Kilometersteuer in Flandern und Brüssel

Die Kilometersteuer für schwere Nutzfahrzeuge wird ab dem 1. Juli in Flandern und Brüssel indexiert, kündigte Viapass an, die für diese Abgabe zuständige öffentliche Einrichtung.

Um einen umweltfreundlicheren Logistiktransport zu fördern, gilt ab diesem Datum auch in der Region Brüssel-Hauptstadt der Vorzugssatz von null Cent/km, der bereits für emissionsfreie Fahrzeuge (ZEV) auf dem gesamten flämischen Straßennetz gewährt wird. Die OBU-Software (On Board Unit), also Geräte, die die von Lkw gefahrenen Kilometer aufzeichnen, wird automatisch mit den neuen Tarifen aktualisiert.

Die Kilometergebühr gilt in Belgien seit April 2016 nach dem einfachen Prinzip „Der Benutzer zahlt“: Benutzer von Autobahnen und Hauptnationalstraßen zahlen entsprechend der gefahrenen Kilometer, dem Gewicht und dem Schadstoffgrad ihres Fahrzeugs. Es handelt sich um schwere Nutzfahrzeuge, die für den Gütertransport bestimmt sind oder verwendet werden und deren zulässige Höchstmasse 3,5 Tonnen übersteigt.

In Wallonien bleiben die Kilometersteuersätze unverändert, da sie bereits zum 1. Januar 2024 indexiert wurden. Auch in Flandern und der Region Brüssel-Hauptstadt werden keine neuen Mautstraßen (Kilometer) hinzugefügt, gibt Viapass an. In der Wallonischen Region unterliegt ein Teil der N246 in Tubize nicht mehr der Kilometergebühr für Lkw.

Wallonen, die Familienhilfe in Anspruch nehmen, zahlen weniger

Wallonen, die Familienhilfe in Anspruch nehmen, zahlen ab dem 1. Juli weniger. Im April beschloss die Regionalregierung eine Senkung des Beitragsanteils der Leistungsempfänger um 1,5 Euro pro Arbeitsstunde und erhöhte damit den wallonischen Interventionsbeitrag von 0,4 auf 1,9 Euro pro Arbeitsstunde.

Familien- und Altenpflegedienste beschäftigen Familienhelfer, Seniorenhelfer und häusliche Pflegekräfte, die isolierte, ältere, behinderte oder kranke Menschen unterstützen. Von der Person, die diese Leistungen in Anspruch nimmt, wird je nach Einkommen und familiärer Situation ein finanzieller Beitrag verlangt.

„Die Situation der Empfänger von SAFA (Unterstützungsdiensten für Familien und ältere Menschen) wird immer komplexer, insbesondere aufgrund der Alterung der Bevölkerung“, erklärt die regionale Sozialministerin Christie Morreale. „Darüber hinaus sind diese Dienste mit der Nachfrage überfordert. Es war wichtig, denjenigen, die sie am meisten benötigen, die Unterstützung durch Familienhilfe zu ermöglichen.“

Der Betrag der vom ONSS befreiten Mobilitätsbeihilfe wird erhöht

Nach Angaben des Personaldienstleisters Acerta erhöht sich die Höhe der von der NSSO befreiten Mobilitätsbeihilfe ab dem 1. Juli 2024. Der maximale Freibetrag erhöht sich somit auf 0,1929 Euro pro Kilometer.

Bei der Mobilitätsbeihilfe handelt es sich um eine pauschale Erstattung der Fahrtkosten in Tätigkeitsbereichen, in denen der Arbeitsort nicht festgelegt ist, wie es beispielsweise bei Arbeitnehmern der Fall ist, die regelmäßig auf Baustellen sein müssen.

Seit 2020 beträgt die Freigrenze 0,1579 Euro pro Kilometer. Der Betrag folgte daher nicht dem gleichen Anstieg wie die Gehälter, die in den letzten Jahren mehrfach indexiert wurden. Um dies zu korrigieren, wird der Höchstbetrag auf 0,1929 Euro pro Kilometer erhöht.

Die Erhöhung der Obergrenze führt jedoch nicht automatisch zu einer Erhöhung des auf Sektorebene bereitgestellten Betrags, da keine Verpflichtung zur Gewährung des maximalen Freibetrags besteht.

Der königliche Erlass zur Formalisierung der Erhöhung des Höchstfreibetrags wurde am 28. Mai 2024 im Belgischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Maßnahme tritt am 1. Juli in Kraft.

Die Bundesbehörden werden ausschließlich elektrische Dienstfahrzeuge anschaffen

Ab dem 1. Juli werden die Bundesbehörden nur noch elektrische Dienstfahrzeuge kaufen oder leasen. Diese Maßnahme ist Teil des europäischen Ziels, in Belgien bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Die Verpflichtung zur Umstellung auf „Null-Emission“-Firmenwagen ergibt sich aus einer europäischen Richtlinie, doch die Bundesregierung will mit einer Änderung ihres Kaufverhaltens ab Sommer 2024 (statt Januar 2026) ein wenig voraus sein.

Der Fuhrpark der Bundesbehörde umfasst derzeit 920 Fahrzeuge, Fahrzeuge der Polizei und der Verteidigung nicht mitgerechnet. Dabei handelt es sich vor allem um Dienstfahrzeuge für Zoll- oder Sozialkontrollen sowie um Dienstwagen für bestimmte Mitarbeiter, allerdings nur für Führungspositionen. Von insgesamt 65.000 Beamten besitzen 170 ein solches Auto.

Der Sozialtarif für Strom sinkt, der für Erdgas steigt

Nach Berechnungen von Creg, der bundesstaatlichen Energieregulierungsbehörde, wird der Sozialtarif für Strom ab dem 1. Juli sinken, während der für Erdgas steigen wird.

Der Sozialstromtarif wird im Vergleich zum zweiten Quartal um 5,5 % sinken. Der Stundensatz (inkl. MwSt.) erhöht sich von 18,183 auf 17,203 Cent pro Kilowattstunde. Der exklusive Sozialnachttarif sinkt von 16.921 auf 15.490 €Cent/kWh.

Bei Erdgas erhöht sich der Sozialtarif um durchschnittlich 2,9 %. Er wird bei 4,457 €Cent/kWh liegen, verglichen mit 4,331 im zweiten Quartal.

Der Sozialsatz ist ein ermäßigter Preis für bestimmte Personengruppen oder Haushalte mit geringem Einkommen oder Bezieher einer Sozialwohnung. Es wird vierteljährlich auf neue Rechteinhaber angewendet und bleibt bis zum Ende des Kalenderjahres gewährt

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