Was sich im Juli in Luxemburg und den Nachbarländern ändert

Was sich im Juli in Luxemburg und den Nachbarländern ändert
Was sich im Juli in Luxemburg und den Nachbarländern ändert
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In Luxemburg

• Dies ist nur eine Testphase, aber es ist eine der Flaggschiffmaßnahmen der Regierung von Luc Frieden, die ab dem 1. Juli umgesetzt wird: die Schaffung einer städtischen Polizei in der Hauptstadt sowie in Esch-sur-Alzette. „Es wird lokale Einsätze durchführen, aber auch im Falle eines Unfalls eingreifen können“, erklärte der Minister für innere Sicherheit, Léon Gloden, im vergangenen April.

Auf den StraßenEs sollte daran erinnert werden, dass ab dem 1. Juli einer der Riemen von der Pontpierre-Verkehrsknotenpunkt, an der A4, ist für einen Zeitraum von acht Monaten geschlossen. Dies ist die Ausfahrt von Esch kommend in Richtung Luxemburg. Darüber hinaus, in Saeul das auf der N12 installierte Festradar geht in die Testphase: Es wird also in beiden Fahrtrichtungen blinken, bei überhöhter Geschwindigkeit wird es jedoch noch kein Bußgeld geben. Der Beginn der repressiven Phase ist noch nicht bekannt.

• Auf Schienen, Große Veränderungen bei Luxtram diesen Monat Juli, mit Amtsantritt von Helge Dorstewitz auf die Position des General Managers. Der Mann, der seit 2019 „New Lines Director“ von Luxtram ist, folgt anlässlich von André von der Marck, der am 7. Juli in den Ruhestand geht die Einweihung des neuen Abschnitts der Straßenbahnlinie zwischen den Stationen „Lycée Bonnevoie“ und „Stade“, der neuen Endstation im Süden der Hauptstadt.

Immer noch auf dem richtigen Weg, aber CFL Dieses Mal ist dieser Monat Juli durch den Anfang gekennzeichnet die wichtige Sommersperre von Bettemburg. Der Bahnhof bleibt vom 13. Juli bis zum 11. August geschlossen: Es werden dort keine Züge halten oder fahren. Dies betrifft die Strecken von Metz-Thionville und von Esch. Es werden Ersatzbusse eingesetzt. Dieser Staudamm ist durch den Bau der neuen Emile-Hammerel-Brücke notwendig geworden, die den Bahnhof und die Bahngleise überspannt.

• Im Freizeitbereich, genauer gesagt beim Schwimmen, Es ist die große Rückkehr des Freibads Vianden: Nach fünfjähriger Schließung wird es am 13. Juli wiedereröffnet! Dort wurden insbesondere am 25-Meter-Becken mit 65-Meter-Rutsche Renovierungsarbeiten durchgeführt. Aber sie sind noch nicht fertig. Somit wird das 50-Meter-Becken nicht zugänglich sein und die Umkleidekabinen sind weiterhin provisorisch in Containern untergebracht.

• Gute Nachrichten an der Zinsfront: Wenige Wochen nach der Ankündigung einer Leitzinssenkung durch die Europäische Zentralbank – eine Premiere seit September 2019 – folgen auch die variablen Zinssätze für Immobilienkredite dem gleichen Trend. In Luxemburg ist dies insbesondere bei Spuerkeess, BIL und Raiffeisen der Fall.

• Gute Nachrichten auch für Kunden SüdEnergieda der Preis für einen Kubikmeter Erdgas auf 72,55 Cent sinkt.

In Luxemburg und ganz Europa

• Dies ist bereits bei einer ganzen Reihe von Flaschen der Fall, doch am 1. Juli 2024 tritt die Verpflichtung in Kraft, eine Plastikflasche auf den Markt zu bringen, bei der sie an ihrem Verschluss befestigt, also befestigt, sein muss. Und das im Rahmen der europäischen Richtlinie zu Einwegkunststoffen.

• Eine weitere europäische Richtlinie schreibt ab dem 7. Juli die obligatorische Anwesenheit von acht zusätzlichen Sicherheitsausrüstungen in allen verkauften Neuwagen vor. Darunter eine „Black Box“, die in bestimmten Modellen bereits seit mehr als zwei Jahren verbaut ist.

In Frankreich

• Schlechte Nachrichten für Gasverbraucher: Der Preis steigt am 1. Juli erneut, nämlich um genau 11,7 % im Vergleich zum Juni. Der Durchschnittspreis liegt somit bei 129,2 €/MWh inklusive Steuer.

Größere Transparenz der Produktpreise, insbesondere Lebensmittel, in Geschäften: Dies ist das Ziel des Ministerialerlasses über die Verpflichtung, Verbraucher über den Preisanstieg von Produkten zu informieren, deren Menge gesunken ist. Dies wird üblicherweise so genannt Schrumpfflation oder Reduflation, das heißt, die Menge des Produkts zu reduzieren und gleichzeitig seinen Preis beizubehalten oder sogar zu erhöhen. Diese Praxis muss nun durch ein Plakat neben dem Produkt kommuniziert werden.

• DER Empfänger von Arbeitslosengeld – zwei Millionen Menschen in Frankreich – werden von einer Steigerung um 1,2 % profitieren. Der Mindestfreibetrag erhöht sich damit von 979 auf 991 Euro brutto.

• Das berühmte DPE, z Energieleistungsdiagnose, ein wesentliches Dokument für die Wohnungstransaktion, entwickelt sich weiter. Die Änderung betrifft insbesondere Wohnungen mit weniger als 40 m2, für die die DPE vorteilhafter sein dürfte.

In Belgien

• Wie in Frankreich, der Preis für Erdgas, und insbesondere die Sozialtariferhöhungen (+2,9 %) in Belgien. Umgekehrt, das der Elektrizität Rückgang um 5,5 %. Darüber hinaus wird dieser Sozialtarif nun auch Verbrauchern zugänglich sein, die auf eine Gemeinschaftsinstallation angewiesen sind, und nicht mehr nur Einzelkunden.

• Wer sich dafür entscheidet, die Freude am Berufsleben zu verlängern und später als geplant in den Ruhestand geht, profitiert ab dem 1. Juli von einem „Rentenbonus“. Die Berechnung erfolgt schrittweise und über einen Zeitraum von maximal drei Jahren.

• Eine kleine Hilfe der wallonischen Regionalregierung für die Bewohner des Gebietes, die es haben Rückgriff auf Familienhilfe: Der finanzielle Beitrag der Begünstigten sinkt um 1,50 Euro pro geleistete Arbeitsstunde, und die Hilfe der wallonischen Region erhöht sich zum Ausgleich von 0,4 auf 1,90 Euro.

• Eher ungewöhnliche Entwicklung am 1. Juli: bei einem Alkoholtest durch die Polizei, das minimale Luftvolumen zum Ausatmen steigt von 1,9 auf 1,2 Liter. Kurz gesagt, Sie müssen nicht so viel atmen! Und das, weil die Schwelle für manche manchmal schwer zu erreichen war…

Quelle: RTBF

In Deutschland

Renten steigen am 1. Juli und damit: +4,57 % für alle 21 Millionen deutschen Rentner; und erstmals ohne Unterscheidung zwischen West- und Ostdeutschland. Darüber hinaus beträgt die Erhöhung auch für die Invalidenrente zwischen 4,5 und 7,5 %.

Die deutsche „Maut“, also die Maut bzw. Ökosteuer, die für bestimmte schwere Nutzfahrzeuge gezahlt wird, ändert sich. Das Mindestgewicht wird auf 3,5 Tonnen gesenkt und betrifft daher nun bestimmte Transporter. Handwerker sind jedoch ausgenommen.

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