Das CISSS du Bas-Saint-Laurent informiert die Bevölkerung darüber, dass in bestimmten Bereichen von Krankenhauszentren in der Region für Benutzer, Besucher, Pflegekräfte, Arbeiter und Ärzte während der Pflege und bei Dienstleistungen im Umkreis von zwei Metern erneut eine Verfahrensmaske erforderlich ist.
Die folgenden Sektoren sind von dieser Maßnahme konkret betroffen: Notfälle (einschließlich Wartezimmer), Intensivpflege, Kurzzeitkrankenhäuser, Rehabilitationseinheiten, psychiatrische Abteilungen, Hämodialyse, Onkologie und Neonatologie. Abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Situation könnten weitere Betriebsbereiche zu dieser Liste hinzugefügt werden.
Diese Maßnahme ist aufgrund der Zunahme von COVID-19-Fällen im Gesundheitswesen, der großen Gefährdung der Nutzer in Krankenhäusern und des Beginns der Saison der Atemwegsinfektionen erforderlich.
Denken Sie schließlich daran, dass die tägliche Überwachung der Atemwegszeichen und -symptome, Händehygiene, Atemetikette und körperliche Distanzierung weiterhin anerkannte Praktiken sind, die jederzeit in allen Pflegeeinrichtungen und -umgebungen angewendet werden müssen. Die Zusammenarbeit aller ist erwünscht, da diese Praktiken darauf abzielen, die am stärksten gefährdeten Menschen in der Gemeinschaft zu schützen.