Am 1. Januar wurde eine neue Gesundheitsakte für Kinder eingeführt

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Am 1. Januar tritt eine neue Gesundheitsakte für Kinder in Kraft, die neue Ratschläge für Eltern, insbesondere zur Verwendung von Bildschirmen, und eine neue obligatorische Untersuchung im Alter von sechs Jahren enthält.

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Eine neue Gesundheitsakte für Kinder am 1. Januar.

In dieser überarbeiteten Version seien die zwanzig obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen alle detailliert beschrieben, teilte die Generaldirektion Gesundheit (DGS) am Freitag, 27. Dezember, in einer Pressemitteilung mit.

Für jedes Alter werden den Eltern Benchmarks angeboten, um das Kind in seiner Entwicklung (sozial, kognitiv, motorisch) einzuordnen, mit präventiven Botschaften dazu „Wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen“.

Sie finden Ratschläge zur gewaltfreien Erziehung ihres Kindes, Tabellen zur Einführung von Lebensmitteln, Hinweise zum Schlaf oder Benchmarks zur Erkennung neurologischer Entwicklungsstörungen.

Die neue Gesundheitsakte umfasst nun Fragen zur Ausübung körperlicher Aktivität bis zur Pubertät sowie zur Exposition und anschließenden Nutzung von Bildschirmen. „in einem Prozess zur Identifizierung des Missbrauchs von Bildschirmen durch medizinisches Fachpersonal“.

Im Jugendalter stehen auch Fragen rund um die Erkennung einer Endometriose oder den psychoaffektiven Zustand auf der Tagesordnung.

Im Rahmen der ärztlichen Überwachung ist eine erneute Untersuchung ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend „Die Prävention stärken, wenn die Mehrheit der Kinder in die Grundschule kommt, insbesondere im Hinblick auf sensorische Untersuchungen und Entwicklungsstörungen.“

Diese Kontrolle wird auch eine Chance sein „die empfohlene Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten, Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis im Alter von 6 Jahren durchzuführen“, laut DGS.

Während der Prüfungen des Kindes im ersten Jahr werden den Eltern Präventionsnachrichten zu Schlafposition, unerwartetem Kindstod und Shaken-Baby-Syndrom gesendet, listet die DGS auf.

Darüber hinaus wird Ihnen das medizinische Fachpersonal Auskunft geben „Risiken einer postpartalen Depression für die Mutter und die Bedeutung der Eltern-Kind-Interaktionen“.

Der für Pflegekräfte reservierte Teil des Notizbuchs enthält jetzt Informationen zu Risikofaktoren für Sehstörungen und Ratschläge zur Identifizierung einer neurologischen Entwicklungsstörung.

Bei Impfungen folgen Änderungen den neuen Pflichten und Empfehlungen.

Die Kopie dieser beiden Doppelseiten dient als Impfnachweis, insbesondere für die Aufnahme von Kindern in eine Gemeinschaft.

Die Dematerialisierung der Gesundheitsakte soll bis Ende 2026 in den digitalen Gesundheitsraum des Kindes (My Health Space) integriert werden, betont die DGS.

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