Puy-de-Dôme. Die reduzierte Geschwindigkeit von 20 km/h auf diesen Straßen: hier ist der Grund

Puy-de-Dôme. Die reduzierte Geschwindigkeit von 20 km/h auf diesen Straßen: hier ist der Grund
Puy-de-Dôme. Die reduzierte Geschwindigkeit von 20 km/h auf diesen Straßen: hier ist der Grund
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Par

Leitartikel Saint-Étienne

Veröffentlicht am

15. Januar 2025 um 15:47 Uhr

Im Departement Puy-de-Dôme ist ein Höhepunkt der Feinstaubbelastung zu verzeichnen. Nachdem die Alarmschwelle der Stufe 1 überschritten wurde, erließ Joël Mathurin, Präfekt des Departements, ein Dekret, „das eine Liste von Notfallmaßnahmen erstellt, um speziell auf diesen Spitzenwert zu reagieren und die Schadstoffemissionen zu reduzieren“.

„Dieses Dekret tritt an diesem Tag, heute Abend, ab Mitternacht in Kraft für den Tag Donnerstag, 16. Januar 2025mit Ausnahme der Verkehrsmaßnahmen, die ab Donnerstag, 16. Januar 2025, ab 5 Uhr morgens in Kraft treten“, gibt die Präfektur an.

Von 130 auf 110 und von 110 auf 90 km/h

Hier sind die Maßnahmen im Verkehrssektor:

  • Die Kontrollen der Fahrzeugverschmutzung werden verstärkt;
  • Auf allen Straßen im Departement, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h oder mehr beträgt, wird für alle Kraftfahrzeuge eine vorübergehende Geschwindigkeitsreduzierung von 20 km/h eingeführt. Auf Straßen mit 130 km/h wird die Geschwindigkeit auf 110 km/h abgesenkt;
  • Auf Straßen mit 110 km/h wird die Geschwindigkeit auf 90 km/h abgesenkt; auf Straßen mit 90 km/h wird die Geschwindigkeit auf 70 km/h gesenkt;
  • Achsen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h werden auf 70 km/h begrenzt;
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen unter 80 km/h bleiben unverändert.

Maßnahmen im Wohnsektor

Die Verwendung von Holz und seinen Derivaten als individuelle Zusatzheizung ist verboten;
Wartungs- oder Reinigungsarbeiten mit nichtelektrischen Werkzeugen oder mit Produkten auf Basis organischer Lösungsmittel (Testbenzin, Farben, Lacke) müssen bis zum Ende der Schadstoffspitze verschoben werden. Die Maßnahme gilt in Grünanlagen und öffentlichen Gärten, aber auch an privaten Orten.
Die Heiztemperatur von Gebäuden muss kontrolliert und im Volumendurchschnitt auf 18 °C gesenkt werden.
Vorgänge, bei denen flüchtige organische Verbindungen (VOC) freigesetzt werden, müssen bis zum Ende des Spitzenwertes verschoben werden: Wartungsarbeiten, Entgasung einer Anlage, Be- oder Entladen von Produkten, die flüchtige organische Verbindungen ausstoßen, wenn keine Dampfrückgewinnungsvorrichtung vorhanden ist, usw.

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Empfehlungen für gefährdete und sensible Menschen:

  • Vermeiden Sie intensive körperliche Aktivitäten im Freien;
  • Verschieben Sie Aktivitäten, die den größten Aufwand erfordern;
  • Halten Sie sich während der Hauptverkehrszeiten von Hauptstraßen fern.
  • Bei Atem- oder Herzbeschwerden Rat einholen.
  • Bevorzugen Sie kürzere Ausflüge und solche, die den geringsten Aufwand erfordern;
  • Beschränken Sie intensive körperliche Aktivitäten;
  • Lüften Sie Ihr Zuhause weiterhin, um Schadstoffkonzentrationen zu vermeiden und die Luft im Inneren zu erneuern.

Bei einer weiteren Verschlechterung der Luftqualität können restriktivere Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere die Einführung eines differenzierten Verkehrs.

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