Es wurden zusätzliche Maßnahmen angeordnet, darunter eine Fürsorgepflicht und ein Verbot, mit dem Opfer in Kontakt zu kommen oder sich seiner Wohnung zu nähern.
Der Fall häuslicher Gewalt, den Iris Mittenaere ihrem Ex-Partner vorwarf, hatte an diesem Donnerstag seinen juristischen Epilog. Bruno Pelat, 22, ehemaliger Begleiter von Miss France und Miss Universe 2016, wurde der Gewalt gegen die junge Frau für schuldig befunden.
Das Pariser Strafgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, davon sechs Monate zur Bewährung. Der feste Teil der Strafe werde in Form von Hausarrest mit elektronischer Überwachung vollstreckt, berichtet Le Parisien.
Es wurden zusätzliche Maßnahmen angeordnet, darunter eine Fürsorgepflicht und ein Verbot, mit dem Opfer in Kontakt zu kommen oder sich seiner Wohnung zu nähern.
Der beurteilte Sachverhalt reicht bis zum 25. September zurück. Bruno Pelat wurde vorgeworfen, Iris Mittenaere körperlich angegriffen, „ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen“, Beleidigungen geäußert und damit gedroht zu haben, ihrer beruflichen Laufbahn zu schaden. Die ehemalige Miss Nord-Pas-de-Calais 2015 ist heute Influencerin und Fernsehmoderatorin.
Es ist nicht das erste Mal, dass der junge Mann vor Gericht steht. Er war bereits im Juni 2022 wegen „Gewalt und Morddrohungen gegen seinen Vater“ verurteilt worden, dann im April 2023 wegen „Gewalt gegen einen anderen Partner“. Der Staatsanwalt hatte auf einen „Rückgriff auf Drohungen und Gewalt hingewiesen, der im Zusammenhang mit den Beziehungen, die er zu seinen Mitmenschen unterhält, ein gewohnheitsmäßiger Rückgriff zu sein scheint“.
Bei einer früheren Anhörung hatte Bruno Pelat ein „Problem der Impulsivität“ erwähnt und anvertraut, „Angst vor dem Verlassenwerden“ zu haben. Er fügte hinzu: „Ich kenne meine Mutter nicht.“
Iris Mittenaere, sichtlich betroffen von dieser Erfahrung, wirkte „sehr bewegt“, als sie am Gericht ankam. Ihr Anwalt hatte die nichtöffentliche Sitzung erwirkt, um die Privatsphäre ihres Mandanten zu wahren, der „psychisch nicht in der Lage“ gewesen war, bei einer früheren Vorladung zu erscheinen.
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