In diesem Jahr beträgt die Sonderhilfe 152,45 Euro für eine Einzelperson. Sie erhöht sich je nach Zusammensetzung des Haushalts.
Veröffentlicht am 20.11.2024 07:11
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Die Übertragung von „der außergewöhnliche Jahresendbonus, bekannt als Weihnachtsbonus“ Seren „aufgeführt am Freitag, den 13 Dezember”angekündigt am Dienstag, 19. November Westfrankreich der Minister für Solidarität Paul Christophe. In diesem Interview gibt der Minister an, dass die Begünstigten dieser Prämie diese Zahlung sehen können „auf ihrem Bankkonto zwischen dem 14. und 16. Dezember.“
Paul Christophe erläutert die Höhe der Prämie „Beträgt für Alleinstehende 152,45 Euro, zuzüglich 50 %, wenn der Haushalt aus zwei Personen besteht, egal ob Ehegatte oder Kind, und weitere 30 % für jedes weitere Kind.“ Dieser außergewöhnliche Jahresendbonus ist den ärmsten Haushalten vorbehalten, die von bestimmten sozialen Mindestvoraussetzungen profitieren.
Letztes Jahr wurde es laut der Website von Service-public an diejenigen ausgezahlt, die es im November oder Dezember erhalten hatten „aktives Solidaritätseinkommen, besondere Solidaritätsbeihilfe oder Rentenäquivalentbeihilfe“. Es sind die Organisationen, die diese Zulagen zahlen, wie France Travail, das Caf oder die MSA, die das Weihnachtsgeld zahlen.