Die Schweizer werden über eine einfachere Einbürgerung abstimmen. Für ihre Volksinitiative „Für ein modernes Nationalitätenrecht (Initiative für Demokratie)“ hat Action Quatre Quarts am Donnerstag 135.000 Unterschriften im Bundeskanzleramt eingereicht, davon 104.603 beglaubigt.
Heute schließt die Schweiz mehr als ein Viertel der Wohnbevölkerung vom Zugang zu denselben politischen Rechten aus. „Zwei Millionen Menschen, die nicht als vollwertige Mitglieder der Schweizer Gesellschaft gelten“, beklagte die Co-Präsidentin des Vereins Agnese Zucca.
Und er fährt fort: „Es geht nicht nur um den Ausschluss aus demografischen Prozessen, sondern auch um die Möglichkeit, im eigenen Land zu bleiben und zurückzukehren.“
Für Agnese Zucca ist es „ein historischer Tag“. „In den letzten 50 Jahren wurden wir dreizehn Mal zur Einschränkung der Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund aufgerufen. Heute kämpfen wir für eine Ausweitung der Rechte aller Menschen, die in der Schweiz zu Hause sind.“
„Keine Demokratie“
Für Melinda Nadj Abonji vom Initiativkomitee ist es absurd, dass nur 10 % der Bevölkerung bestimmter Städte über den Ausgang der Wahlen entscheiden. „Das ist keine Demokratie.“ Die Initiative adressiert dieses demografische Defizit, „das dringend behoben werden muss“, heißt es in der Pressemitteilung von Action Quatre Quarts.
„Unsere Einbürgerungsverfahren bleiben diskriminierend und oft willkürlich“, fügte Frau Zucca hinzu, obwohl 40 % der Bevölkerung eine Migrationsgeschichte haben. „Wir müssen uns an die Realität anpassen und alle Menschen einbeziehen, die zu unserem Wohlergehen beitragen.“
Zwei Schwestern sprachen über ihre Reise. In der Schweiz geboren, beantragten sie bereits während ihres Studiums die Einbürgerung. Nachdem das Verfahren fast abgeschlossen war, wurden sie aufgefordert, ihre Bewerbung zurückzuziehen, mit der Begründung, dass sie ihr Studium abbrechen und Sozialhilfe beantragen könnten.
„Wir hatten den Eindruck, dass das Land, in dem wir geboren wurden und das wir ‚Heimat‘ nennen, uns nicht als Mitglied der Gesellschaft betrachtete. Als würde uns gesagt: ‚Ihr seid nicht willkommen‘.“ Sie haben ihr Studium abgeschlossen und unterrichten.
Einbürgerung nach 5 Jahren
Die Initiative verlangt, dass eine Einbürgerung unabhängig von der Niederlassungsbewilligung nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Schweiz möglich ist. Voraussetzungen müssen Grundkenntnisse einer Landessprache und das Fehlen schwerer Straftaten sein.
Derzeit schreibt das Gesetz für Inhaber einer C-Bewilligung einen Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in der Schweiz vor, davon drei der fünf Jahre vor Antragstellung. Laut einer Studie gelten in der Schweiz nach Zypern die strengsten Einbürgerungsregeln.
ats/miro
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