In manchen Fällen müssen Eiszapfen von Dächern entfernt werden
Der Sturm Caetano hat diese Woche den Norden Frankreichs mit Schnee bedeckt, was zu weitreichenden Störungen führte.
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Vielerorts setzte der Schnee ab und führte zu einer dicken Schicht auf Häusern, Straßen und Gehwegen.
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Wenn es um die Schneeräumung auf dem eigenen Grundstück geht, liegt dies natürlich in Ihrer eigenen Verantwortung, bei Gemeinschaftsflächen kann es jedoch weniger sauber sein. Nachfolgend schauen wir uns die Regeln an.
Die Regeln hängen vom Erlass des Bürgermeisters ab
Es ist Ihre Aufgabe, den Schnee auf Ihrer Einfahrt, Ihrem Garten und dem einzigen Grundstück zu räumen.
Wenn sich zwischen Ihrer Einfahrt und der Straße jedoch ein Gehweg befindet, ist es nicht immer Ihre Aufgabe, diesen zu räumen.
Bei der Räumung des Gehwegs geht es darum, den Schnee zu entfernen, damit er begehbar ist, und den Weg zu salzen, wenn Eis (insbesondere Glatteis) vorhanden ist.
Es liegt nur in Ihrer Verantwortung, wenn die Mairie eine entsprechende Erklärung abgibt.
Liegt keine Erklärung vor, liegt dies in der Verantwortung der Kommunalverwaltung, die im Falle öffentlicher Straßen die Freigabe übernimmt.
Die Erklärung muss bei der Mairie ausgehängt werden und kann auch in der Nähe von Häusern angebracht werden, in denen Schnee gefallen ist, um die Menschen an die Regeln zu erinnern. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich an Ihre Mairie wenden, um die Regeln für den Standort Ihrer Immobilie zu erfragen.
Die Verantwortung liegt bei Einfamilienhäusern beim Eigentümer der Immobilie (bzw. bei Mietwohnungen beim Mieter) bzw. bei Miteigentumsgebäuden und -wohnungen bei einem benannten Treuhänder.
Wenn die Regeln nicht eingehalten werden, könnte Ihnen die Mairie theoretisch eine Geldstrafe von 150 € auferlegen. Darüber hinaus können Sie von jedem verklagt werden, der einen Schaden erleidet.
In Paris gelten strengere Regeln: Der Gehweg muss „über die gesamte Länge der Fassade und bis zu vier Meter in der Breite“ geräumt werden Dekret von 1937.
Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld von 38 € verhängt werden und die Eigentümer haften für Unfälle, die sich außerhalb des Grundstücks ereignen.
Weitere Regeln, die Sie beachten sollten
Es gibt keine Regeln gegen die Räumung des Gehsteigs, auch wenn kein bürgermeisterlicher Erlass vorliegt. Wenn Sie also trotzdem mithelfen möchten, können Sie den Schnee außerhalb Ihres Grundstücks gerne entfernen.
In Gebieten, in denen stärkerer Schneefall häufiger vorkommt, kann das Dekret auch festlegen, dass Grundstückseigentümer Schneegitter auf ihren Dächern anbringen müssen, um zu verhindern, dass Schnee auf die Straßen fällt, und um überhängende Eiszapfen zu entfernen, die beim Herunterfallen Passanten verletzen könnten.
Die Instandhaltung öffentlicher Straßen erfolgt stets durch Kommunal- und Departementsbehörden, eine Räumung ist nicht erforderlich. Wenn sie durch Schnee blockiert sind, können Sie sich an die Mairie wenden, um sie zu benachrichtigen. Diese wird dann die Räumung veranlassen.