Über die Geschichte wurde in den letzten Tagen viel in der Stadt gesprochen. Und das aus gutem Grund: Eine 21-jährige Studentin, die beim Verlassen der Arbeit von einer Gruppe von sechs Personen angesprochen und von einer von ihnen vergewaltigt wurde, ist schockierend.
Außer, dass alles falsch ist. Bei einer erneuten Anhörung vor der Polizei Ende der Woche gab sie es schließlich zu. Der Staatsanwalt von Saint-Etienne, David Charmatz, bestätigte es uns an diesem Dienstag: „Sie verriet, dass sie alles erfunden hat. »
„Unstimmigkeiten führten zu neuer Anhörung“
In ihren ersten Aussagen gab die 21-jährige junge Frau an, von einer Gruppe von sechs Männern angesprochen worden zu sein, als sie am Mittwoch, dem 20. November, gegen 22 Uhr ihren Studentenjob aufgab, im Stadtteil Soleil. Dann wurde sie zur Seite gezerrt und einer von ihnen zwang sie zum Oralsex.
Anschließend kehrte sie geschockt nach Hause zurück und vertraute sich ihrem Freund an, der die Polizei alarmierte. Doch seitdem „hat die Polizei diesen äußerst schwerwiegenden Sachverhalt sorgfältig untersucht und dabei einige Ungereimtheiten festgestellt, die zu einer erneuten Verhandlung geführt haben“, erklärt der Staatsanwalt.
Ungereimtheiten und die Ausnutzung der Videoüberwachung: Eine den Ermittlungen nahestehende Quelle weist darauf hin, dass wir auf Kameras, die das Viertel durchstreifen, sehen, wie die junge Frau aus freien Stücken in ein Fahrzeug steigt. Und begegnen Sie niemals Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.
„Eine nutzlose Psychose“ und verschwendete Zeit
Warum eine so ernste Geschichte erfinden? „Sie hat es aus Gründen getan, die ihr persönlich am Herzen liegen und die sie kaum interessiert“, fügt der Staatsanwalt hinzu. Darin heißt es auch: „Wir hatten uns zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde entschieden, über diese Fakten nicht zu kommunizieren.“ „Andererseits erinnert uns diese Episode daran, dass wir (Polizei, Gendarmerie, Justiz) immer verantwortlich und in der Verteidigung arbeiten. »
Die junge Frau wird wegen „vorgetäuschter Straftat“ strafrechtlich verfolgt. Das Strafgesetzbuch sieht in Artikel 434-26 vor, dass „die Tatsache, der Justiz- oder Verwaltungsbehörde fälschlicherweise Tatsachen gemeldet zu haben, die ein Verbrechen oder eine Straftat darstellen und die Justizbehörden unnötigen Nachforschungen ausgesetzt haben, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und a bestraft wird.“ Strafe von 7.500 Euro. »
Ein zu diesem Thema befragter Polizeibeamter kam zu dem Schluss: „Abgesehen davon, dass sie unnötige Psychosen hervorgerufen haben, ist die ganze Zeit, die meine Kollegen mit diesem Fall verbracht haben, genauso viel Zeit, die sie nicht anderen, sehr realen Angelegenheiten gewidmet haben.“ »