Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent. Mieterinnen und Mieter können weiter durchschnaufen.
Das Wichtigste in Kürze
-
Der Referenzzinssatz in der Schweiz bleibt bei 1,75 Prozent.
-
Im vergangenen Jahr war der Referenzzinssatz von 1,25 auf 1,75 Prozent gestiegen.
-
Das nächste Mal wird der Referenzzinssatz im März erhoben.
Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz bewegt sich vorerst nichts. Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verharrt auf dem aktuellen Niveau.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) belässt den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent, wie es in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Aber es war knapp.
Im vergangenen Jahr war der Zinssatz in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent geklettert. Seither verharrt er auf diesem Niveau. Einige Vermieter hatten die Erhöhungen zum Anlass genommen, die Mieten deutlich zu erhöhen – teilweise um mehr als 10 Prozent.
Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Gemäss BWO ist dieser mit 1,63 Prozent gegenüber dem Vorquartal (1,67 Prozent) gesunken.
Der Zinssatz wird jeweils auf das nächste Viertelprozent auf- oder abgerundet. Für eine Absenkung hätte der durchschnittliche Zinssatz auf 1,625 Prozent sinken müssen. Auch Experten hatten sich im Vorfeld nicht darauf festlegen können, ob der Referenzzins bereits im Dezember sinkt.
Referenzzinssatz: Nächste Erhebung im März
Aber im März wird es sicher klappen mit einem tieferen Referenzzins und damit mit sinkenden Wohnungsmieten, sind sich Experten sicher. Denn die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Leitzinsen zuletzt dreimal in Folge gesenkt, zuletzt im September. Das hat auch Geldmarkt- und Fixhypotheken wieder vergünstigt.
Für die Mieter sind das gute Nachrichten. Denn bei einer Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte müssen die Vermieter den Mietzins um 2,9 Prozent reduzieren. Dies, sofern sie auch die vorherigen Erhöhungen umgesetzt haben. Sie dürfen aber 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» gegenrechnen.
Mieter können jedoch nicht erwarten, dass der Vermieter von sich aus weniger Miete verlangt, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Tut er das nicht, muss eine Mietreduktion beantragt werden – sonst bleibt die Miete gleich.
Danach dürfte sich aber lange Zeit nichts mehr tun. Und das obschon viele Ökonomen damit rechnen, dass die Nationalbank nächste Woche die Leitzinsen weiter senken wird. Der Grund: der Durchschnittszinssatz, der dem hypothekarischen Referenzzinssatz zugrunde liegt, reagiert nur träge auf Veränderungen der Marktzinsen.
Denn nicht wenige Festhypotheken, die zur Berechnung herangezogen werden, wurden noch während der Negativzinsphase abgeschlossen. Und eine Verlängerung erfolgte normalerweise zu einem höheren Zinssatz. Das wird einen stärkeren Rückgang des Durchschnittszinssatzes verhindern.