Grenzüberschreitender Konsum. Ihre Rechte begleiten Sie im Zug Paris-Berlin, der seit Montag tagsüber verkehrt

Grenzüberschreitender Konsum. Ihre Rechte begleiten Sie im Zug Paris-Berlin, der seit Montag tagsüber verkehrt
Grenzüberschreitender Konsum. Ihre Rechte begleiten Sie im Zug Paris-Berlin, der seit Montag tagsüber verkehrt
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Auch im ICE ist ein Sitzplatz automatisch reserviert

Die Stammgäste wissen es und die anderen entdecken es schnell, wenn sie in den Zug einsteigen. Bei der Buchung eines ICE-Tickets, dem deutschen Pendant zum TGV, wird automatisch kein Sitzplatz zugewiesen. Für einen Sitzplatz ist eine Zuzahlung von mindestens 5,20 € erforderlich. Und ohne diese zusätzliche Option muss man darauf hoffen, dass Plätze frei werden, um die Reise nicht auf dem Koffer im Flur verbringen zu müssen. Glücklicherweise ist dies für Paris-Berlin nicht notwendig. Auch wenn Sie Ihr Ticket auf der DB-Website oder in der App kaufen.

Tagsüber gibt es in Paris-Berlin keine unzerlegten Fahrräder

Französische TGVs und deutsche ICEs erlauben nicht immer den Transport unzerlegter Fahrräder. Dies gilt insbesondere für die Strecke Paris–Berlin, die tagsüber verkehrt. Die einzige Lösung besteht derzeit darin, das Fahrrad zu zerlegen oder zusammenzufalten und in eine Abdeckung zu legen. Achten Sie auf die einzuhaltenden Maße: 130 x 90 cm im TGV Inoui und 120 x 90 cm im ICE.

Ihre Rechte sind im Falle einer Verzögerung garantiert

Im Paris-Berliner Zug profitieren Sie, wie in allen grenzüberschreitenden Zügen, von Rechten bei Annullierung, Verspätung oder verpasstem Anschluss. Diese Rechte sind in der gesamten Europäischen Union unabhängig vom Betreiber der Strecke einheitlich.

Bei einer Verspätung der Ankunft um eine Stunde haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden erreicht sie 50 %. Das Eisenbahnunternehmen muss Ihnen auch Hilfestellung leisten (Essen, Trinken, Kommunikationsmittel, Unterkunft usw.). Bitte beachten Sie jedoch, dass in Ausnahmefällen wie einer Naturkatastrophe oder einem fremden Grund (z. B. Sabotage oder Menschen auf den Gleisen) keine Entschädigung für Verspätungen fällig wird.

Umbuchung oder Rückerstattung bei Stornierung

Wenn Ihr Zug ausfällt, bietet Ihnen das Unternehmen grundsätzlich eine alternative Route an, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie es annehmen, aber zu spät kommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn Ihnen hingegen keine andere Wahl bleibt, als Ihre Reise zu stornieren, können Sie eine Rückerstattung beantragen. Bitte denken Sie daran, dem Unternehmen mitzuteilen, dass Sie einen Rückzug haben und diesen auch stornieren möchten.

Schließlich besteht im Falle eines verpassten Anschlussfluges die Möglichkeit, unverzüglich und ohne Kosten eine anderweitige Beförderung oder eine Erstattung der gesamten Reise zu beantragen. Aber nur dann, wenn beide Reisen bei demselben Anbieter gebucht wurden. Ist dies nicht der Fall, können Sie nur für den ersten Zug eine Entschädigung oder Rückerstattung erhalten.

Europäisches Verbraucherzentrum Bahnhofsplatz 3 77694 Kehl (Deutschland). Weitere Informationen zu Ihren Rechten in Deutschland unter www.cec-zev.eu

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