Das Ministerium für Ernährung und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg warnt nach einer Untersuchung durch das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt vor Dubai-Schokolade. „In acht von acht Proben wurden Kontaminanten, Farbstoffe, Allergene und Fremdfett festgestellt. Die geringe Probenanzahl ist noch kein Trend, aber die Ergebnisse sind sehr bedenklich und haben uns veranlasst, ein landesweites Sonderprogramm zu starten, um die landesweiten Angebote an ,Dubai-Schokolade‘ zu überprüfen und unter die Lupe zu nehmen“, sagte Minister Peter Hauk (CDU).
In einer Probe mit ,Pistazienfüllung‘ wurden hohe Anteile an Schimmelpilzgiften (Mykotoxine) festgestellt. Fünf Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten enthielten Fremdfett statt echter Schokolade: ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung. Die Proben sind nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. „Von Betrug bis Gesundheitsschädlichkeit wurde in den ersten Importproben von ,Dubai-Schokolade‘ alles gefunden. Das ist so nicht akzeptabel“, erklärt der Minister.
Auch in Hessen wurde Dubai-Schokolade überprüft. Martin Schambeck vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor : „Aktuell können wir aus der örtlichen Lebensmittelüberwachung auf eine Probe Dubai-Schokolade aus dem Herkunftsland Türkei verweisen. Die Probe wurde aus einem Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft durch das Amt für Verbraucherschutz des Main-Taunus-Kreises entnommen, im Landesbor untersucht und wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.“
Im Einzelnen bemängeln die Prüfer bei der türkischen Dubai-Schokolade, die aus einem Geschäft in Sulzbach (Hessen) stammt:
► Auf dem Etikett fehlte die Angabe der „speziellen Bezeichnung“ gemäß der EU-Lebensmittelverordnung (Nr. 1169/2011). Die Angabe „DUBAI Chocolate“ ist nicht ausreichend.
► Die verwendeten Zutaten sind mit ihrer speziellen Bezeichnung anzugeben. Die Angabe „Knafeh“ entspricht dieser Anforderung nicht, da damit für den Verbraucher nicht erkennbar ist, um was es sich handelt.
► Auf der Verpackung fehlt eine deutschsprachige Nährwert-Kennzeichnung.
► Auf der Verpackung ist ein Hinweis anzugeben, wo das Mindesthaltbarkeitsdatum in der Kennzeichnung zu finden ist. Ein derartiger Hinweis fehlt auf der Verpackung.
·► Die Angabe zum Kakaogehalt entspricht nicht den Vorgaben der Kakaoverordnung.
Um welche Marke es sich bei der Dubai-Schokolade handelt, will das zuständige Amt nicht sagen. „Es wurden Mängel bei der Kennzeichnung festgestellt. Eine gesundheitliche Verbrauchergefährdung besteht nach unserer Kenntnis nicht. Weitere Details können wir nicht nennen, da das Verfahren noch läuft“, so Johannes Latsch, Pressereferent des Main-Taunus-Kreises.
Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat Dubai-Schokolade im Visier: „Bisher liegen keine abgeschlossenen Untersuchungsergebnisse zu sogenannter Dubai Schokolade vor. Beprobungen aus dem Einzelhandel und dem Internet wurden jedoch bereits angestoßen.“