EU Schweiz Abkommen: Der Bundesrat präsentiert das Europa-Paket

EU Schweiz Abkommen: Der Bundesrat präsentiert das Europa-Paket
EU Schweiz Abkommen: Der Bundesrat präsentiert das Europa-Paket
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15:00 Uhr

Bei der Zuwanderung hat der Bundesrat seine Ziele laut einer Mitteilung erreicht. Die bisherige Schutzklausel im Bereich der Zuwanderung wird konkretisiert. So wird klarer definiert, unter welchen Bedingungen die Schweiz bei der Zuwanderung Grenzen setzen kann – und wie der Mechanismus funktioniert. Das Parlament wird in einem Gesetz genauer festlegen können, wann diese Schutzklausel ausgelöst wird. Im Gegenzug zu diesen Konzessionen verpflichtet sich die Schweiz, Studierende aus EU-Ländern an öffentlich finanzierten Hochschulen und Fachhochschulen gleich zu behandeln wie Schweizer Studierende.

Weiter gibt es eine Ausnahme bei den Ausschaffungen: Die Schweiz übernimmt keine neuen Bestimmungen der EU in diesem Bereich. Auch bei der Sozialhilfe gibt es eine Spezialregelung: So erhalten nur , die erwerbstätig sind, nach fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz.

Lohnschutz: Die Schweiz und die EU setzen auf das Prinzip “gleicher Lohn für gleiche Arbeit”. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden in der Schweiz weiterhin zusammen mit den Kantonen kontrollieren, ob die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Es gibt mehrere Ausnahmen für die Schweiz. Dazu gehört eine Voranmeldefrist. Bisher betrug sie acht Tage, neu sind es vier Tage. Wenn ein Betrieb gegen die Regeln verstossen hat, muss er weiterhin eine Kaution bezahlen, bevor er einen neuen Auftrag ausführen darf.

Generell gilt neu eine dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz ist im Grundsatz dazu verpflichtet, neue Bestimmungen der EU in denjenigen Bereichen zu übernehmen, wo sie Verträge abgeschlossen hat. Sie kann aber weiterhin selbst darüber entscheiden – bei Referenden auch mittels Volksabstimmungen. Übernimmt sie Weiterentwicklungen nicht, kann die EU Strafmassnahmen ergreifen.

Es gibt aber auch Ausnahmen von der dynamischen Rechtsübernahme, namentlich beim Lohnschutz. Dort gilt die sogenannte «Nicht-Regressions-Klausel». Das heisst: Wenn die EU den Lohnschutz verschlechtert, muss die Schweiz diese Bedingungen nicht übernehmen.

Die Schweiz wird künftig einen Kohäsionsbeitrag von 350 Millionen Franken pro Jahr an die EU bezahlen. Dies gilt für die Zeit von 2030-2036.

Die Verhandlungsergebnisse im Detail – inklusive einer Einordnung zur Unterschiede zwischen dem 2021 beerdigten Rahmenabkommen und dem neuen Vertragspaket – lesen Sie hier. Der Artikel wird nach der Medienkonferenz laufend ergänzt.

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