das Wesentliche
Nach einem Doppelzusammenstoß mit einem Gendarmerie-Renault Alpine auf der Autobahn A 709 zwischen Montpellier und Nîmes sind am Samstagabend zwei Menschen auf Motorrädern ums Leben gekommen. Die Hypothese einer dem Unfall vorausgehenden Verfolgungsjagd wird bestätigt.
Ein Motorradfahrer und sein Beifahrer kamen am Samstag, den 21. Dezember, bei einem Zusammenstoß mit einem Schnelleinsatzfahrzeug der Gendarmerie zwischen Montpellier (Hérault) und Nîmes (Gard) ums Leben. Die ersten von der Staatsanwaltschaft mitgeteilten Ermittlungselemente bestätigen, dass kurz vor dem Unfall eine Verfolgungsjagd zwischen den beiden Fahrzeugen begonnen hatte.
Es sei gegen 22:30 Uhr am Samstag gewesen, als ein Fahrzeug vom Typ Renault Alpine ein Motorrad auf der Autobahn A 709 nach der Mautstelle Saint-Jean-de-Védas verfolgte, erklärt er Kostenloser Mittag.
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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Montpellier war das Zweirad mit einer Geschwindigkeit von 139 Kilometern unterwegs. Stunde statt der genehmigten 90. „Als sie sich der Stadt Saint-Aunès in der Nähe der Ausfahrt Vendargues/Baillargues näherten, hätte die Alpine aus noch ungeklärtem Grund das Motorrad getroffen, das zu Boden stürzte“, erklärt die Staatsanwaltschaft.
Erste Erkenntnisse der Ermittlungen ergeben, dass die Verfolgungsjagd Ursache eines Unfalls sein könnte. Letzteres ereignete sich fast zeitgleich einige hundert Meter stromaufwärts des tödlichen Aufpralls. In diesem Zusammenhang wurde am Sonntag der Fahrer des Gendarmeriefahrzeugs von Ermittlern befragt.
Ohne Motorradführerschein oder Versicherung
Bei den Opfern, die noch vor Ort starben, handelt es sich um den Fahrer des Motorrads: einen 30-jährigen Mann aus Castries im Hérault und seinen 17-jährigen Beifahrer aus Saint-Just. Bei der Massenkarambolage, an der mehrere Fahrzeuge beteiligt waren, darunter auch zwei Soldaten an Bord der Alpine, wurden außerdem fünf Menschen verletzt.
Andererseits, so der stellvertretende Staatsanwalt von Montpellier, habe der Biker keinen Führerschein gehabt und sein Fahrzeug sei nicht versichert.
„Die rechtlichen Konsequenzen werden von den verschiedenen laufenden Ermittlungsmaßnahmen abhängen: Anhörungen des Fahrers, Zeugen, Sachbefunde, Proben, Einsichtnahme in Überwachungsvideos“, fügt die Anklage hinzu.