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Der Grafikdesigner von Pixar und Disney wird wegen Vergewaltigung bei Online-Sexshows an jungen Mädchen in Asien zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt

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ANHÖRUNGSBERICHT – „Unbändige Anziehungskraft auf Vorpubertäre“ und „sado-masochistische Dimension“: Drei Tage lang tauchte das Pariser Strafgericht in die perversen Fantasien eines renommierten Grafikdesigners in der Welt des Animationsfilms ein.

Auf einem Foto umrahmen gerade Pony ihre runden Gesichter. In einem anderen Fall starren sie aufmerksam auf die Linse, als würden sie dem Ruf eines Elternteils folgen, der einen Moment im Leben verewigt. Aber an diesen Fotos ist nichts Familiäres. Die beiden kleinen Mädchen tragen weiße Strümpfe und Strapse, die Beine gespreizt. Dann sehen wir ein kleines Mädchen in Stiletto-Absätzen und purpurrotem Lippenstift in einer anzüglichen Position auf einem Sofa. Als nächstes folgt eine Nahaufnahme der Geschlechtsteile einer Frau, beleuchtet durch einen Blitz, der die kleinsten Details ihrer Anatomie enthüllt. Hier sind sie, die Geisterkinder. Diese kleinen Mädchen aus den Philippinen werden von Erwachsenen misshandelt, die von Internetnutzern am anderen Ende der Welt bezahlt werden. Diese kleinen Mädchen sind Objekte eines „Katalog der Perversität», von dem wir weder die Geschichte noch die Identität kennen. Die Fotos wurden aus dem Cache des Telefons von Bolhem B. ausgegraben, einem renommierten Grafikdesigner in der Animationswelt, der an den Filmen „Ratatouille“ oder „Ratatouille“ mitgewirkt hat Die Unglaublichen. Der 59-Jährige stand seit Dienstag vor dem Pariser Schwurgericht vor Gericht, weil er die „Live-Streaming“-Vergewaltigung kleiner Mädchen angeordnet hatte, die er als „Live-Streaming“ bezeichnete.Schweinchen“. Vor Gericht gab der ehemalige Liebling der Pixar- und Disney-Studios zu: „Pädophilie steckt in mir“. Er wurde an diesem Donnerstagabend in Paris zu 25 Jahren strafrechtlicher Haft mit einer Zweidrittel-Sicherheitsstrafe verurteilt. Nach einer mehr als sechsstündigen Beratung befand das Schwurgericht Bohlem B. wegen Mittäterschaft bei Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen auf Minderjährige als Wiederholungstäter für schuldig.

Ein „lohnender Masturbationsnebel“

„Wirst du mich aufhalten, wenn es zu viel ist?“unterbricht die Ermittlerin Bénédicte B., eine kleine Frau im schwarzen Anzug, deren Hand sich wie die eines Orchesterdirigenten bewegt. Doch die Geschichte, die sie seit vielen Minuten entfaltet, ist alles andere als harmonisch. Im Zeugenstand listet sie die Anweisungen auf, die in WhatsApp-Gesprächen zwischen den Angeklagten und erwachsenen Tätern, meist Frauen, die auf den Philippinen leben, gefunden wurden. Und das alles an kleinen Mädchen im Alter von 5 bis 10 Jahren, mit mindestens einem Opfer im Alter von 2 Jahren. „Wenn das Biest ist nur ein bisschen…

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