Der ehemalige Fußballkommentator Eddy Snelders wurde an das Strafgericht verwiesen. Er muss sich nicht nur wegen Voyeurismus und Exhibitionismus verantworten, sondern auch wegen sexueller Übergriffe und des Besitzes von Bildern sexuellen Kindesmissbrauchs.
Der 65-jährige Snelders geriet Ende letzten Jahres in Kontroversen, nachdem ein Nachbar eine Anzeige wegen Exhibitionismus gegen ihn eingereicht hatte. Sie sagte der Polizei, sie habe gesehen, wie der Mann in den Sechzigern sich mehrmals offen vergnügte, und sie habe auch Beweise dafür.
Die Polizei führte eine Durchsuchung im Haus von Snelders durch und beschlagnahmte IT-Geräte. Es wurden zahlreiche Bilder gefunden, die Snelders heimlich von mehreren Dutzend Frauen auf der Toilette und unter der Dusche gemacht hatte. Die Aufnahmen machte er mit versteckten Kameras in seinem Haus in Brasschaat, seinem Büro, seinem Chalet in den Ardennen und in den Umkleidekabinen eines öffentlichen Schwimmbads.
Die Staatsanwaltschaft Antwerpen wollte ihn nicht nur wegen Exhibitionismus und Voyeurismus vor Gericht bringen, sondern auch wegen des Besitzes von Bildern von sexuellem Kindesmissbrauch und wegen Übergriffen auf seine Nachbarin, eine Putzfrau und seine damals minderjährige Stieftochter. Die Ratskammer verwies ihn wegen dieser Vorwürfe an das Strafgericht.
Snelders bestreitet nicht den Exhibitionismus und Voyeurismus, wohl aber die Übergriffe und den Besitz von Bildern sexuellen Kindesmissbrauchs. Es ist noch nicht klar, ob Snelders gegen die Entscheidung der Ratskammer Berufung bei der Anklagekammer einlegen wird.
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