Die Kantone wollen mindestens die Besteuerung des Eigenmietwerts für Zweitwohnungen erhalten. Im Parlament stand am Schluss aber nur noch der vollständige Systemwechsel zur Debatte.
Im Grundsatz soll die Besteuerung des Eigenmietwerts wegfallen: Darin sind sich die Mehrheiten beider Parlamentskammern seit langem einig. Doch ob es Einigkeit für einen konkreten Reformvorschlag gibt, war die grosse Frage. Denn jeder Vorschlag bringt nebst den erhofften Vorteilen auch neue Nachteile.
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In der parlamentarischen Ausmarchung schälten sich zwei Kerndifferenzen zwischen den beiden Kammern heraus. Der Ständerat wollte den Eigenmietwert nur für Erstliegenschaften abschaffen, damit die Tourismuskantone mit ihren vielen Ferienwohnungen nicht zu grosse Einbussen haben. Der Nationalrat wollte die Abschaffung dagegen für alle Liegenschaften. Denn eine unterschiedliche Behandlung von Erst- und Zweitliegenschaften eröffnet neue Wege der Steueroptimierung, gilt als administrativ aufwendig und als verfassungsrechtlich fragwürdig. Zur Besänftigung der Tourismuskantone schlug der Nationalrat eine Änderung der Bundesverfassung vor – zugunsten einer Kompetenz für die Kantone zur Erhebung einer Sondersteuer auf Zweitliegenschaften. Doch dies hat den Widerstand der Tourismuskantone nicht entscheidend reduziert.
Der zweite Knackpunkt war der allgemeine Schuldzinsabzug. Nach geltendem Recht sind bei der direkten Bundessteuer Schuldzinsen abzugsfähig bis zum Total der steuerbaren Vermögenserträge plus 50 000 Franken. Der Ständerat wollte das Maximum auf 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge senken, der Nationalrat schlug eine deutlich stärkere Reduktion vor.
Gemäss dem Nationalratsmodell hängt der maximale Schuldzinsabzug vom Anteil der vermieteten Liegenschaften am Gesamtvermögen ab. Hat der Steuerpflichtige zum Beispiel ein Bruttovermögen von 5 Millionen Franken, wovon 3 Millionen auf vermietete Liegenschaften entfallen, könnte er 60 Prozent seiner Schuldzinsen abziehen. Wer gar keine vermieteten Liegenschaften hat, könnte gar keine Schuldzinsen abziehen.
Diesen Mittwoch konnten die beiden Parlamentskammern nur noch Ja oder Nein zur letzten verbliebenen Reformvariante sagen. Diese entsprach dem Modell des Nationalrats – mit vollständigem Systemwechsel und einem Schuldzinsabzug, der vom Anteil der vermieteten Liegenschaften am Gesamtvermögen abhängt. Denn diese Variante hatte sich am Dienstag in der Einigungskonferenz der beiden Parlamentskammern durchgesetzt.
Zustimmung trotz breiter Skepsis
Mit einem Ja des Nationalrats war von vornherein zu rechnen, da sich seine Variante durchgesetzt hatte. Doch würde der Ständerat diese Variante schlucken? Die Antwort kam um 10 Uhr morgens: Der Reformvorschlag kam mit 22 Ja gegen 15 Nein bei 6 Enthaltungen durch. Damit bleibt das Reformprojekt am Leben. Im Lauf des Mittwochs wird sich auch noch der Nationalrat äussern. Dessen Zustimmung dürfte nur Formsache sein.
Doch es gibt noch weitere Hürden für das Reformpaket. Zum einen ist dies die Schlussabstimmung am Freitag in beiden Räten. Im Ständerat dürfte diese Schlussabstimmung angesichts der verbreiteten Skepsis mehr als nur Formsache sein.
Zudem ist die Reform rechtlich verknüpft mit der diskutierten Änderung der Bundesverfassung zugunsten einer Kantonskompetenz für eine Sondersteuer auf Zweitliegenschaften. Mit diesem Dossier wird sich der Ständerat am Donnerstag befassen. Zuletzt hatte sich der Ständerat gegen die neue Verfassungsgrundlage ausgesprochen. Doch in der Logik des Entscheids vom Mittwoch müsste der Ständerat im Prinzip am Donnerstag auch Ja zur Verfassungsgrundlage sagen. Aber auch hier gilt: Manche der am Mittwoch zustimmenden Ständeräte haben grosse Zweifel.
Und wenn das Parlament am Freitag die Gesamtreform verabschieden sollte, steht noch eine Volksabstimmung bevor. Wegen der geplanten Verfassungsänderung würden sich Volk und Stände ohnehin äussern können. Der Urnengang dürfte angesichts des zum Teil nur lauwarmen Sukkurses bei Befürwortern und einer relativ breiten Gegnerschaft eine hohe Hürde sein. Zu den Gegnern gehören die Kantone, manche Linken einschliesslich des Mieterverbands und auch der Bausektor. Das Baugewerbe hat keine Freude, weil mit dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung auch der Steuerabzug für die Kosten des Liegenschaftsunterhalts wegfallen würde.
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