Der Bausparzinssatz wird zum 1. Januar gesenkt

Der Bausparzinssatz wird zum 1. Januar gesenkt
Der Bausparzinssatz wird zum 1. Januar gesenkt
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Das Amtsblatt veröffentlichte am 18. Dezember 2024 den Satz, der ab dem 1. Januar 2025 für neue Bausparpläne (PEL) gelten wird. Urteil: Ab diesem Datum eröffnete PELs profitieren von einem jährlichen Vergütungssatz von 1,75 %. Ein starker Rückgang, da dieser Satz für im Jahr 2024 gezeichnete PELs 2,25 % betrug. Es war acht Jahre her, seit der PEL-Satz gesunken war. Einer aktuellen Schätzung von zufolge könnte es zu einem Rückgang des Sparbuch-A-Zinssatzes von 3 % auf 2,5 % kommen Echos. Eine Auswirkung des Rückgangs der Inflation auf das Jahr 2024 (+1,3 % über ein Jahr).

Diese Senkung des PEL-Zinssatzes wird sich jedoch positiv auswirken, indem sie den Zinssatz des durch den PEL abgesicherten Bauspardarlehens senkt. Infolgedessen erhöht sich der Zinssatz am 1. Januar 2025 von 3,5 % auf 3 %. Eine Gelegenheit, in einer Zeit, in der die Immobilienzinsen deutlich über 3 % liegen, von einem Festkredit zu einem attraktiven Zinssatz zu profitieren.

Zur Erinnerung: Es gibt keine Alters-, Nationalitäts- oder Wohnsitzvoraussetzungen für die Eröffnung eines PEL. Haushalte, die davon profitieren möchten, müssen zunächst eine Einzahlung von mindestens 225 Euro und anschließend mindestens 540 Euro pro Jahr leisten. Die Höchstgrenze beträgt 61.200 Euro.

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