Die Verteidigung von Lat Diop will in diesem Fall der angeblichen Veruntreuung öffentlicher Gelder nicht aufgeben. Sie ist nach wie vor davon überzeugt, dass ihr Mandant willkürlich im Gefängnis festgehalten wurde und dass er laut Gesetz heute Amtsfreiheit genießen sollte, da das Argument der Anklagekammer, die beiden Anträge abzulehnen, nicht begründet ist. Die Anwälte hätten versprochen, beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen, und dies sei nun geschehen, wie die Tageszeitung L’Observateur in ihrer Veröffentlichung vom Montag mitteilt. Tatsächlich reichte der Rat des ehemaligen Sportministers beim Obersten Gericht Berufung ein, um die Aufhebung der Entscheidung der Finanzanklagekammer zu erwirken. Wenn der Oberste Gerichtshof ihnen zustimmt, würde dies bedeuten, dass Lat Diop von der gesetzlichen Freiheit profitieren könnte. Auch seine bis dahin gesperrten Bankkonten können freigegeben werden. Der Ball ist also drin das Lager der obersten Richter, die die Berufung prüfen müssen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Anwälte von Lat Diop zwei Berufungen bei der Finanzanklagekammer eingereicht hatten, von denen sich eine auf die Überschreitung der Frist für den Polizeigewahrsam und die andere auf die vom Präsidenten des Kollegiums angeordnete Freigabe der Bankkonten ihres Mandanten bezog der Ermittlungsrichter der Financial Judicial Unit.
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