Historisches Urteil gegen ehemaligen ostdeutschen Stasi-Agenten

Historisches Urteil gegen ehemaligen ostdeutschen Stasi-Agenten
Historisches Urteil gegen ehemaligen ostdeutschen Stasi-Agenten
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Die deutsche Justiz verkündet am Montag ein lang erwartetes Urteil gegen einen ehemaligen Agenten der Stasi, der inzwischen nicht mehr existierenden politischen Polizei der kommunistischen DDR, der des Mordes an einem Polen beschuldigt wird, der vor 50 Jahren in den Westen fliehen wollte.

Sollte der 80-jährige Martin Naumann verurteilt werden, wäre es die erste Verurteilung eines Stasi-Offiziers wegen Mordes, 35 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer.

Dieser Prozess, der aufgrund seines historischen Wertes aufgezeichnet wurde, hat das Land seit seinem Beginn im März in die Zeit des Kalten Krieges zurückversetzt, einer Zeit, in der Deutschland durch den Eisernen Vorhang zwischen der BRD im Westen und der DDR in zwei Teile geteilt war Ost.

Es ist der Höhepunkt jahrzehntelanger mühsamer Ermittlungen, die manchmal aufgegeben und dann wieder aufgenommen wurden, auch auf polnischer Seite.

Die deutsche Staatsanwaltschaft beantragte zwölf Jahre Haft gegen den ehemaligen Oberleutnant, der inzwischen im Ruhestand ist. Ihm wird vorgeworfen, den 38-jährigen Polen am Grenzposten am Bahnhof Friedrichstraße, einem Grenzübergang zwischen dem Westen Berlins und dem kommunistischen Osten, bis Ende 1989 in den Rücken geschossen zu haben.

Der Betroffene wies den Vorwurf über seine Anwälte zurück. Aber er sprach nie vor den Richtern.

– Gefälschte Bombe –

Auch wenn Generalstaatsanwältin Henrike Hillmann einräumte, einen Befehl ausgeführt zu haben, handelte der damals 31-jährige Angeklagte eindeutig in Tötungsabsicht, obwohl er den Flüchtigen hätte verletzen können.

Und er nutzte die Verletzlichkeit seines Opfers aus, das sich in diesem Moment in Sicherheit glaubte, was in seinen Augen seine Anklage wegen „Mordes“ rechtfertigt, eine Anklage, die nicht der Verjährung unterliegt.

Czeslaw Kukuczka, der von einem Leben in der „freien Welt“ träumte, ist einer von mindestens 140 Menschen, die zwischen 1961 und 1989 beim Versuch, die Mauer zu überqueren, ums Leben kamen.

Am 29. März 1974 stürmte er mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft im ehemaligen Ost-Berlin, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen.

Die von Polen alarmierte deutsche Geheimpolizei ließ ihn daraufhin glauben, dass seine Freilassung akzeptiert worden sei. Doch gerade als der Mann glaubt, zwei Kontrollpunkte erfolgreich passiert zu haben, erschießt ihn Beamter Naumann, was ihm später eine Auszeichnung einbringt.

Der Angestellte eines Bauunternehmens, Czeslaw Kukuczka, hatte drei Kinder, die als Zivilparteien beitraten, aber nicht an der Verhandlung teilnahmen.

Der Anwalt seiner Tochter, Hans-Jürgen Förster, der den Angeklagten als „das letzte Glied in einer Befehlskette“ betrachtet, beantragte die Ausweitung der Ermittlungen auf alle vom Regime wegen des Todes von Herrn Kukuczka ausgezeichneten Personen.

Verteidigerin Andrea Liebscher bestreitet, dass ihr Mandant der Schütze war.

– „Große Bedeutung“ –

Sollte Herr Naumann verurteilt werden, wäre er der erste ehemalige Stasi-Agent, der wegen Mordes verurteilt wird, sagte Daniela Münkel, Leiterin des Geheimpolizeiarchivs in Berlin, gegenüber AFP.

Dies hätte „große symbolische Bedeutung“ für die Bemühungen Deutschlands, das Unrecht der kommunistischen Diktatur in der DDR zu kompensieren, urteilte der Historiker.

Im Gegenteil, sein Freispruch würde ihrer Meinung nach das Kapitel über ihre rechtliche Behandlung wahrscheinlich endgültig abschließen.

Nach Angaben der Regierung wurden in den 1990er Jahren insgesamt 251 Personen wegen Straftaten im Auftrag der Stasi angeklagt.

Zwei Drittel von ihnen, darunter viele Täter wie Grenzschutzbeamte, wurden freigesprochen oder die Anklage gegen sie fallengelassen. Nur 87 wurden verurteilt, die meisten davon zu leichten Strafen.

Auch Erich Mielke wurde wegen seiner Tätigkeit als Stasi-Chef von 1957 bis 1989 mangels ausreichender Anklage nicht verurteilt. Allerdings wurde er am 26. Oktober 1993 wegen der Ermordung zweier Polizisten im Jahr 1931, als er ein junger kommunistischer Aktivist war, zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

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